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DBS: Schärfere Abgrenzung von E-Medien-Angeboten

Die Vorsitzende der Steuerungsgruppe ÖB, Frau Südkamp-Kriete, hat aufgrund von Anfragen für das Berichtsjahr 2021, eine detailliertere Abgrenzung von E-Medien-Angeboten festgelegt. Diese gilt bereits für das Berichtsjahr 2021.

Die Angebote onleihe, overdrive etc. werden wie bisher in Medienverbünden in Frage 34.1, 34.2 und 35 angegeben. Bibliotheken, die overdrive ohne Verbund-Anschluss anbieten, zählen dieses Angebot unter 34 und 35.

Angebote wie Tigerbooks, filmfriend, freegal etc. (also reine Streamingangebote) gelten als Datenbanken und werden nur in Frage 38 gezählt.

Weitere Festlegungen:

Frage 34.1 (E-Medien im Verbund): Bibliotheken, die mehreren E-Medien-Verbünden angehören, addieren die E-Medien der Verbünde.

Frage 35 (E-Medien – Entleihungen): Die Entleihungen einer Bibliothek werden addiert (unabhängig davon, ob die E-Medien zum Bestand der Bibliothek gehören oder ob die Entleihungen aus einem E-Medien-Verbund / mehreren E-Medien-Verbünden heraus entstehen).

Frage 34.2 (Bibliotheken im Verbund): Bei Mitgliedschaft in mehreren Verbünden wird die  Anzahl der Bibliotheken des mitgliedsstärksten Verbundes erfasst.

Frage 38 (Lizenzierte virtuelle Plattformen, Dienste und Datenbanken): Hier wird overdrive zusätzlich als eine Plattform eingerechnet.

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