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Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung im Ruhrgebiet“; Antragsfrist 21.02.2022

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat am 15.12.2021 die neue Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung Ruhrgebiet“ veröffentlicht. Die Richtlinie ermöglicht die Förderung künstlerischer, ruhrgebietsbezogener Kooperationsprojekte von Schulen in der Region. Die Möglichkeit außerschulische Lernorte, wie bspw. Bibliotheken, einzubeziehen, wird in der Richtlinie ausdrücklich erwähnt.

Fördervoraussetzungen sind:
– Die Begleitung des Projekts durch eine Lehrkraft
– Die Durchführung an der Schule oder an einem außerschulischen Lernort
– Teilnahme mit einer Klasse, als klassen- bzw. jahrgangsübergreifendes Projekt oder im Ganztag (mindestens 15 Schüler*innen)
– Einbezug ruhrgebietsspezifischer Themen, Kultureinrichtungen oder Lernorte
– Ermöglichung von künstlerischer Tätigkeit bzw. kultureller Teilhabe, ggf. Verknüpfung mit bestehenden schulischen (kulturellen) Konzepten
– mindestens 2000 € Gesamtkosten (max. Zuwendungshöhe 3.000 €)

Anträge können von den Fördervereinen der Schulen bis zum 21.02.2022 bei Bildungspartner NRW gestellt werden. Im Januar 2021 finden einstündige digitale Informationsveranstaltungen zur Förderrichtlinie statt:

18.01.2022, 15 Uhr Anmeldung 
20.01.2022, 13 Uhr  Anmeldung  
21.01.2022, 14 Uhr Anmeldung

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bildungspartner.nrw  

Quelle: Bildungspartner NRW „Förderung Kultureller Bildung im Ruhrgebiet“ (06.01.2022)

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