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Förderprogramm „Aufgeschlagen“ / 31.07.

Das NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat ein neues Förderprogramm veröffentlicht. Mit dem Sonderprogramm „Aufgeschlagen“ werden Lesungen von Autorinnen und Autoren vom 01. Mai bis 30. September 2022 gefördert. Antragsberechtigt sind die Autorinnen und Autoren selbst. Die Antragsfrist endet am 31. Juli 2022.

Für Bibliotheken bietet sich hier die Möglichkeit, sich als Veranstaltungsorte anzubieten und über den Sommer ein Programm mit Lesungen umzusetzen.

Neben dem Erstwohnsitz in NRW müssen die Autorinnen und Autoren ihre professionelle Tätigkeit durch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (die Mitgliedschaft muss vor dem 01.04.2022 bestanden haben) oder im Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (die Mitgliedschaft muss vor dem 01.04.2022 bestanden haben) nachweisen. Außerdem müssen die Autorinnen und Autoren aus eigenen Werken vorlesen. Die Fördersumme liegt bei max. 800 Euro, wovon mindestens 500 Euro als Honorar vorzusehen sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Westfälischen Literaturbüros Unna, das für die Abwicklung des Förderprogramms zuständig ist: https://www.wlb.de/service/aufgeschlagen/2184-autor-innenfoerderprogramm-aufgeschlagen?fbclid=IwAR3LlxvjACDU7o3JOq9CQJgoTMYg6x58bNBbf-vJIJc-pjX-Wzmd7ZMzVFY

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