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KulturPass jetzt auch für Jahresgebühren von Bibliotheken

Seit 1. Januar 2024 kann das KulturPass-Budget von KulturPass-Nutzer*innen für die Jahresmitgliedschaft einer Bibliothek verwendet werden. Bedingung hierfür ist, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt und sich die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert.
Zudem können Bibliotheken mit weiteren Angeboten im KulturPass auf sich als kulturelle Veranstaltungsorte aufmerksam machen, wie beispielsweise mit Lesungen, Workshops und Kleinkunstveranstaltungen.

Nutzen können den Kulturpass Jugendliche des Jahrgangs 2005, die ihr Budget von 200 Euro bis 31.12.2023 freigeschaltet haben. Diese haben nun Zeit, das Budget bis zum 31.12.2024 einzulösen.

Bibliotheken, die mitmachen wollen, müssen sich registrieren und den Erwerb einer Jahresmitgliedschaft für die Jugendlichen anbieten. Voraussetzung ist ein ELSTER-Organisationszertifikat. Es ist möglich, dass sich mehrere Institutionen zusammenschließen und das ELSTER-Zertifikat der Stadt verwenden, vorausgesetzt diese besitzen kein eigenes ELSTER-Zertifikat. Als kommunale Einrichtungen können Bibliotheken das Organisationszertifikat der Kommune nutzen, um sich im KulturPass zu registrieren. Im Anschluss können Informationen wie Adresse, Kontonummer etc. bei den Shopeinstellungen (Einstellungen > Shop) geändert werden. Es ist wichtig, dass das Konto korrekt angegeben ist. Denn darauf werden vom KulturPass die Beträge für die Angebote der Bibliotheken überwiesen.

Mehr Informationen unter https://service.kulturpass.de/help/de-de/1-anbietende

Quelle: https://www.oebib.de/beitraege/kulturpass-budget-kann-jetzt-auch-fuer-jahresgebuehren-von-bibliotheken-verwendet-werden

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