Der Deutsche Kulturrat teilte in einer Presseerklärung mit, dass für geförderte Kulturveranstaltungen künftig Honoraruntergrenzen gelten sollen. Am 13.02.2024 präsentierte Kulturstaatsministerin Claudia Roth im Bundeskanzleramt ihre Pläne zur Integration von Honoraruntergrenzen in die Bestimmungen der Kulturförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vor Vertretern der Kulturverbände, Gewerkschaften und Kulturfördereinrichtungen. Demnach ist vorgesehen, für professionelle, freischaffende Kreative in den Bereichen Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine verbindliche Mindestvergütung einzuführen, wenn sie bestimmte Aufgaben auf Honorarbasis für Empfänger von Fördermitteln übernehmen. Die Bedingung hierfür wäre das Vorliegen einer Mindestforderung des Bundes von 50%. Detaillierte Regelungen sind bisher noch nicht bekanntgegeben worden.
Quelle: https://tb5c0875c.emailsys1a.net/mailing/5/7297016/15189019/8229/d4be0712cc/index.html
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