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Kultur-Schecks NRW: 500 Euro für kulturelle Veranstaltungen

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) bietet mit den Kultur-Schecks eine Fördermöglichkeit für kulturelle Veranstaltungen an. Gefördert werden können Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, mit einem Betrag von 500 Euro.

Der Antrag kann erst nach Durchführung der Veranstaltung gestellt werden und muss innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind unter anderem eingetragene Vereine (e. V.). Damit kommt die Förderung beispielsweise für Freundeskreise von Bibliotheken infrage, die bis Ende 2026 noch eine kulturelle Veranstaltung planen oder eine bereits geplante Veranstaltung nachträglich über den Kultur-Scheck refinanzieren möchten.

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller aus dem ländlichen Raum ist. Ob der eigene Standort zu den förderfähigen Gebieten gehört, kann anhand einer entsprechenden Karte geprüft werden.

Pro Antragsteller ist eine Bewilligung möglich.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, zur Gebietskulisse und zur Antragstellung stellt das MKW auf seiner Website bereit: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kultur-schecks-nordrhein-westfalen

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