Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßt die am vergangenen Dienstag verabschiedete Richtlinie zum EU-Urheberrecht in Teilen. Die Ziele, das Urheberrecht in den EU-Staaten zu harmonisieren, den Binnenmarkt zu stärken und die Teilhabe der Urheber zu fördern, begrüßen die Bibliotheken. Einige Änderungen verbesserten die Lage von Bibliotheken deutlich, beispielsweise bezüglich Text- und Data-Mining oder Ausnahmeregelungen zur Lizenzierung zwecks Veranschaulichung in der Lehre.
Bezüglich der Artikel zum Leistungsschutzrecht und zur Lizensierung von Plattformen bezieht der Verband weiterhin kritisch Stellung. Die Bundesvorsitzende, Barbara Lison, merkte an, dass es bessere Wege gebe, die Interessen der Autoren zu wahren, als Uploadfilter zu installieren. Sie kritisierte: „In Zeiten der zunehmenden Kontrolle und Einschränkung der Meinungsfreiheit in vielen Ländern sollte das freie Internet in Europa nicht zusätzlich durch Algorithmen gefährdet werden.“
Quelle: Deutscher Bibliotheksverband – „Deutscher Bibliotheksverband begrüßt bedingt die heutige Zustimmung des Europäischen Parlaments zur EU-Urheberrechtsrichtlinie“ (26.03.2019), online verfügbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2019/march/article/deutscher-bibliotheksverband-begruesst-bedingt-die-heutige-zustimmung-des-europaeischen-parlaments-z.html?tx_ttnews%5Bday%5D=26&cHash=f98f8351ca936076872d00186cfbffee