Die Bundesregierung hat die umfangreichste Reform des Urheberrechts seit zwei Jahrzehnten auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf werden zwei europäische Richtlinien umgesetzt. Ein zentraler Aspekt der Urheberrechtsreform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen (engl. für „Hochladen“). Nutzer*innen übertragen dabei Daten von ihrem eigenen Gerät ins Internet – künftig sollen Plattformen Lizenzen für diese urheberrechtlich geschützten Daten erwerben. Ein Direktvergütungsanspruch sorgt dann dafür, dass auch die Kreativen, also Musikerinnen und Musiker, Schauspieler*innen oder Autor*innen, fair beteiligt werden. Besteht keine entsprechende Lizenz, muss die Plattform einen Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers grundsätzlich von Anfang an blockieren. Damit das nicht übermäßig geschieht, sind kurze Ausschnitte und Zitate, Karikaturen sowie Parodien auch weiterhin möglich.
Quelle: Website der Bundesregierung „Das Urheberrecht wird reformiert“ (03.02.2021), online unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/urheberrechtsreform-1845042?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=vbnw-Newsletter+Februarausgabe+2021
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