Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert den Erwerb von Lastenfahrrädern mit elektrischem Antrieb (ausschließlich zum Transport von Gütern, nicht Personen) mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten. Eine Förderung können neben privaten Unternehmen auch Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) oder Vereine, Verbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beantragen. Weitere Informationen unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html
Quelle: dbv-Newsletter Nr. 200 2021 (01. Juli)