Im Bundesland Berlin wurde im September ein neues Schulgesetz verabschiedet, das die Existenz bestehender und die Einrichtung weiterer Schulbibliotheken ermöglicht. In dem Gesetz heißt es: „Die Schule kann auf Antrag der Schulkonferenz […] auf der Grundlage eines Medienpädagogischen Konzepts eine Schulbibliothek errichten. […] Schulbibliotheken erhalten nach Maßgabe des Haushaltes zweckgebundene Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Bereits bestehende Schulbibliotheken haben Bestandsschutz.“
An 60 % der Berliner Schulen gebe es bereits jetzt eine Schulbibliothek. Diesen seien ohne finanzielle Absicherung, häufig aus ehrenamtlichem Engagement entstanden.
Quelle: http://www.schulmediothek.de/index.php?id=1046&news_id=993&utm_campaign=rss&utm_source=smt-allg&utm_medium=rss&utm_term=smt-allg (zuletzt aufgerufen am 02.11.2021)