Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Sonntags- und Feiertagsöffnung von Bibliotheken in NRW gestattet. Damit hatte die Klage der Gewerkschaft Verdi gegen das sogenannte Bibliotheksstärkungsgesetz aus dem Jahr 2019 keinen Erfolg. Das OVG begründete in einer Pressemitteilung seine Entscheidung damit, dass im Gesetzgebungsverfahren mit Ausnahme von Verdi alle befragten Sachverständigen einhellig der Meinung gewesen seien, dass gerade die Sonn- und Feiertagsöffnungen der öffentlichen Bibliotheken einen erheblichen Besucherstrom aus verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen anzögen. Dabei waren auch Erfahrungen mit sonntags geöffneten Bibliotheken ausgewertet worden. Eine Revision vorm Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter zu.
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