Alle Artikel in der Kategorie “Hinweise, Tipps, Informationen

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DBS-Datenblatt „Über den Tellerrand geschaut“

Die Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS) hat das aktuelle Datenblatt „Über den Tellerrand geschaut“ veröffentlicht. Darin werden verschiedene Statistiken aus dem Bibliotheks-, Kultur- und Bildungsbereich im Zusammenhang mit der DBS-Statistik betrachtet. In diesem Jahr beschäftigt sich das Datenblatt schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bibliotheken in Deutschland.

https://service-wiki.hbz-nrw.de/pages/viewpage.action?pageId=470024247&preview=/470024247/722436177/%C3%9Cber-den-Tellerrand-geschaut_BJ2020_final.pdf

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DBS: Fragen rund um die besonderen Services in der Pandemie

Wie auch im letzten Jahr fragen sich viele von Ihnen, wie die Daten während des Lockdowns im Berichtsjahr 2021 korrekt eingetragen werden sollen. Aus gegebenem Anlass hat die Steuerungsgruppe den Sachverhalt geklärt und für Sie zusammengestellt. Zunächst zu den Begriffen, die in dem Zusammenhang immer wieder fallen:

Click and Collect:
Dieser Begriff meint einen Bestell- und Abholdienst, Bibliotheksnutzer:innen können Medien auswählen und auf unterschiedlichen Wegen in der Bibliothek zur Abholung bestellen. Der Zutritt zur Bibliothek ist dabei grundsätzlich nicht möglich. Im Sinne der DBS ist demnach die Bibliothek geschlossen.
Wurde für Click and Collect ein Termin vergeben, um z.B. Andrang vor der Bücherei zu vermeiden oder um bestimmte Gruppen besonders zu schützen, ohne dass die Bibliotheksräume grundsätzlich zugänglich waren, gilt die Bibliothek ebenfalls als geschlossen und diese Zeit kann nicht als Öffnungszeit gezählt werden.
Ausschließliche Click and Collect-Zeiten sind auch nach dem Lockdown als Schließzeiten zu werten, diese Zeiten dürfen also nicht in die Öffnungszeiten eingerechnet werden. Das ist auch dann der Fall, wenn Sonderzeiten für Click and Collect eingerichtet wurde.
Bieten Bibliotheken Click and Collect als zusätzlichen Service während der regulären Öffnungszeit an (Bibliotheken sind also gleichzeitig und grundsätzlich für alle zugänglich), ist die Bibliothek im Sinne der DBS geöffnet.

Click and Meet:
Darunter versteht man, dass Nutzer:innen einen Termin buchen können, zu dem sie die Bibliothek betreten können. Die Bibliotheksräume sind somit uneingeschränkt für Nutzer:innen zugänglich. Im Sinne der DBS ist die Bibliothek demnach geöffnet, wenn auch unter Einschränkungen. 

Im Folgenden finden Sie die Entscheidungen und Begründungen zu den einzelnen DBS-Fragen:

DBS-Frage 7: Jahresöffnungsstunden mit Bibliothekspersonal
Entscheidung:
Die Zeiten, in denen ein Zugang zu den Bibliotheksräumen nur durch Terminbuchung möglich ist/war, werden zu den Jahresöffnungsstunden hinzugezählt.
Die Zeiten, in denen lediglich Click and Collect ermöglicht werden/wurden, zählen nicht zu den Jahresöffnungsstunden.
Begründung:
Als Öffnungszeit zählen die Zeiten, in denen die Bibliotheksräume für die Besucher:innen zugänglich sind. Dies ist in der Regel bei Click and Meet der Fall, bei Click and Collect nicht (Ausnahme: die Bibliothek ist geöffnet, bietet aber gleichzeitig weiterhin Click and Collect an). Dieser Entscheidung liegt die Überlegung zugrunde, dass in ein paar Jahren rückwirkend erkennbar sein soll, dass es 2020 ff besondere Jahre gab, in denen die Bibliotheken auf Grund der Pandemiesituation nicht wie gewohnt öffnen konnten wie in den Jahren zuvor und hoffentlich auch in den Jahren danach.

DBS-Frage 7.1: Jahresöffnungsstunden für Open Library (servicefreie Zeit)
Entscheidung:
Falls für die Einlasskontrollen dieser Zeiten Bibliothekspersonal *ausschließlich* für die Einlasskontrollen eingesetzt wurden/werden, ist dies trotzdem als Open Library zu werten. Es muss aber gegeben sein, dass keine bibliothekarischen Services angeboten wurden.
Begründung:
Soweit nur die Einlasskontrollen durch Bibliothekspersonal durchgeführt wurden, ist das Prinzip der Open Library nicht betroffen.

DBS-Frage 8: Wochenöffnungsstunden mit Bibliothekspersonal
Entscheidung:
Hier ist die Regelöffnungszeit einzutragen. Reduzierte Bibliothekszeiten, z.B. durch den Lockdown oder durch sonstige Beschränkungen, werden hier nicht berücksichtigt.
Begründung:
Es soll deutlich werden, wie viele Stunden die Bibliothek in der Regel pro Woche erreichbar ist.

DBS-Frage 8.1: Wochenöffnungsstunden für Open Library (servicefreie Zeit)
Entscheidung:
Hier sind die „normalen“ Wochenöffnungsstunden für Open Library anzugeben, unabhängig von evtl. Schließzeiten während des Lockdowns etc.
Begründung:
Es soll deutlich werden, wie viele Stunden die Bibliothek normalerweise im Rahmen der Open Library nutzbar ist.

DBS-Frage 12: Besuche
Entscheidung:
Alle Besuche dürfen gezählt werden. Dies gilt auch für Besuche im Rahmen von Click and Collect während der Schließzeiten.
Begründung:
Besuche während der Schließzeiten sollen vergleichbar der Außenrückgabe gezählt werden.

DBS-Frage 14, 16, 19, 25, 29: Entleihungen
Entscheidung:
Die Entleihungen können gezählt werden, unabhängig davon, ob sie während der Schließzeiten oder während der Öffnungszeiten getätigt wurden. Pauschalverlängerungen sollten möglichst herausgerechnet werden. Ist das Herausrechnen jedoch nicht möglich, können diese ebenfalls in den genannten Fragen eingerechnet werden.
Begründung:
Alle Entleihungen (physisch und digital) sollen abgebildet werden. Pauschalverlängerungen – also Verlängerungen ohne Nutzerantrag – sollten möglichst herausgerechnet werden. Da einige Bibliothekssysteme diese Verlängerungen nicht herausrechnen können, soll eine vermehrte N-Eingabe in der jährlichen Statistik vermieden werden. Die Tatsache, dass Pauschalverlängerungen eingerechnet wurden, soll in 199 vermerkt werden.

DBS-Frage 66 ff: Personalkapazität
Entscheidung:
Alle Arbeitsstunden, die während der Schließzeiten von Bibliotheken getätigt wurden, können abgebildet werden.
Begründung:
Die Bibliotheken sollen darstellen können, dass sie während der Schließungen gearbeitet und Services angeboten haben. Die Arbeitsstunden, die in DBS-Frage 7 nicht abgebildet werden (z.B. Click and Collect) werden hier sichtbar. Wurden während des Lockdowns z.B. die Öffnungsstunden für Click and Collect angeboten, sind diese Stunden hier nachgewiesen. 

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Medienbildung in der Bibliothek

In dem unten verlinktem kurzem Film „Medienbildung in der Bibliothek“ wird erklärt, was es bedeutet, medienkompetent zu sein und warum Bibliotheken ideale Orte für medienpädagogische Projekte sind. Der Film zeigt, wie wichtig Bibliotheken bei der Medienbildung ihre Nutzer*innen ist und wie sie diese unterstützen können.

Webseite der Netzwerk Bibliothek – Medienbildung (zuletzt aufgerufen am 06.01.2022), online verfügbar unter: https://netzwerk-bibliothek.de/de_DE/theoretische-grundlagen  des Netzwerk Bibliothek.

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Neuer Termin für den 8.Bibliothekskongress

Der Bibliothekskongress wird auf den 31.05.2022 bis 02.06.2022 verschoben.

Der Kongress wird als Präsenzveranstaltung mit digitalen Elementen (Livestream) durchgeführt. Zur Programmgestaltung wird kein neuer Call for Papers veröffentlicht. Die Programmkommission tritt in Kürze mit den Abstract-Autor*innen in Kontakt.

Das Kongressprogramm und die Registrierung zum Kongress werden am 15. Februar 2022 freigeschaltet. Weitere Informationen unter www.bid-kongress-leipzig.de<http://www.bid-kongress-leipzig.de>

Quelle: https://www.bib-info.de/berufsverband/aktuelles/artikel/ansicht/8-bibliothekskongress-wird-verschoben-auf-den-31052022-bis-02062022/

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Kulturpolitische Handreichung „Kunst, Kultur, Bildung“

Der Stiftungsverbund „Rat für Kulturelle Bildung e. V.“ stellt seine aktive Arbeit und Kommunikation zum Jahresende 2021 ein. In seiner letzten kulturpolitischen Handreichung „Kunst, Kultur, Bildung“ wirbt er dafür, das Verhältnis von Kunst, Kultur und Bildung als kultur- und gesellschaftspolitische Aufgabe zu gestalten. Drei Themenfelder werden darin in den Blick genommen: Kultureinrichtungen als Orte ästhetischer Erfahrung, digitaler Wandel als Herausforderung und Chance für Kulturelle Bildung, und Netzwerke bzw. Kooperationen als Voraussetzung für eine kulturpolitische Mitgestaltung von Bildungslandschaften. Auch Bibliotheken sind in der Handreichung berücksichtigt.

https://www.rat-kulturelle-bildung.de/publikationen/auf-den-punkt

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Studie zu Begegnung und Zusammenhalt

Die Studie „Begegnung und Zusammenhalt: Wo und wie Zivilgesellschaft wirken kann“ der Initiative „More in Common“, die sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzt, hat untersucht, an welchen Alltagsorten Menschen mit verschiedenen Hintergründen, Werten und Überzeugungen aufeinandertreffen. Einbezogen waren auch Bibliotheken, die von 11% der Befragten einmal monatlich besucht werden (zum Vergleich: Buchläden von 22%). Die Studie gibt Hinweise, wo und wie Ansprache und Begegnung gelingen kann, um Menschen zu bewegen, die eigene „Filterblase“ zu überwinden. https://www.moreincommon.de/begegnungzusammenhalt/

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Fachzeitschrift BuB hat eine neue Website

Das neue interaktive Newsportal von „Forum Bibliothek und Information (BUB)“ bietet aktuelle Nachrichten und hintergründige Fachartikel. Alle Artikel erscheinen als Open Access, haben eine Kommentarfunktion und können über die sozialen Medien direkt weiterempfohlen werden.

Damit will der BIB als herausgebender Verband einen weiteren Beitrag zur Stärkung der Kommunikation und des Netzwerkes in der Bibliotheksfachwelt leisten. https://www.b-u-b.de/

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DBS: Schärfere Abgrenzung von E-Medien-Angeboten

Die Vorsitzende der Steuerungsgruppe ÖB, Frau Südkamp-Kriete, hat aufgrund von Anfragen für das Berichtsjahr 2021, eine detailliertere Abgrenzung von E-Medien-Angeboten festgelegt. Diese gilt bereits für das Berichtsjahr 2021.

Die Angebote onleihe, overdrive etc. werden wie bisher in Medienverbünden in Frage 34.1, 34.2 und 35 angegeben. Bibliotheken, die overdrive ohne Verbund-Anschluss anbieten, zählen dieses Angebot unter 34 und 35.

Angebote wie Tigerbooks, filmfriend, freegal etc. (also reine Streamingangebote) gelten als Datenbanken und werden nur in Frage 38 gezählt.

Weitere Festlegungen:

Frage 34.1 (E-Medien im Verbund): Bibliotheken, die mehreren E-Medien-Verbünden angehören, addieren die E-Medien der Verbünde.

Frage 35 (E-Medien – Entleihungen): Die Entleihungen einer Bibliothek werden addiert (unabhängig davon, ob die E-Medien zum Bestand der Bibliothek gehören oder ob die Entleihungen aus einem E-Medien-Verbund / mehreren E-Medien-Verbünden heraus entstehen).

Frage 34.2 (Bibliotheken im Verbund): Bei Mitgliedschaft in mehreren Verbünden wird die  Anzahl der Bibliotheken des mitgliedsstärksten Verbundes erfasst.

Frage 38 (Lizenzierte virtuelle Plattformen, Dienste und Datenbanken): Hier wird overdrive zusätzlich als eine Plattform eingerechnet.