Alle Artikel in der Kategorie “Hinweise, Tipps, Informationen

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Dossier zum Thema Integration

Der BuB hat ein 49-seitiges Dossier zum Thema Integration aller relevanten BuB-Artikel veröffentlicht, die um Bibliotheksarbeit für Geflüchtete handelt. Das Dossier umfasst die Jahre 2015 bis 2017 und ist online als PDF verfügbar.

Quelle: Forum Bibliothek und Information: „Dossier Integration“ (zuletzt aufgerufen am 21.09.2017), online verfügbar unter: http://b-u-b.de/wp-content/uploads/dossier-integration.pdf

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Ergebnisse der Online-Befragung von Bildungspartner NRW in 2017

Seit 2005 gibt es die Inititative Bildungspartner NRW, welche verbindliche Kooperationen zwischen Schulen und kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen stärkt. Im Mai 2017 hat Bildungspartner NRW die koordinieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Institutionen bezüglich ihrer Erfahrungen mit dem Modell Bildungspartnerschaft befragt. Die Ergebnisse wurden inzwischen in Form eines Evaluationsberichts veröffentlicht.

Im Folgenden sind einige der insbesondere für Bibliotheken relevanten Erkennntisse aufgeführt.

Der Rücklauf der Erhebung (n=1911 Befragte) beträgt 12,4%. Es liegen Angaben von 237 Personen vor. Rund 40% der Bildungspartner-Bibliotheken haben an der Umfrage teilgenommen.

Zunächst zur allgemeinen Ausgangssituation: Bibliotheken sind nach wie vor die mit Abstand am stärksten vertretene Bildungspartnerinstitution. Zum Zeitpunkt der Befragung waren rund die Hälfte der registrierten außerschulischen Einrichtungen in NRW (181 von 377) Bibliotheken und Büchereien. Es folgen die Museen mit rund 53 beteiligten Institutionen.

Die Entwicklung ist im folgenden grafisch dargestellt:

Bildungspartner_Entwicklung Instiutionen_17_09_13

Quelle: „Bildungspartner NRW – Evaluationsbericht 2017 Befragung der Institutionen und Schulen“, Abb. 1 * Bis 2010 ausschließlich Zählung der mit Schulen kooperierenden Hauptstellen von Bibliotheken, seit 2011 auch Berücksichtigung der Zweigstellen (Stadtteilbibliotheken) ** Seit 2015/2016 keine automatische Zählung der Medienzentren mehr, sondern nur derjenigen mit Kooperationsvereinbarungen

Die Kultur- und Bildungsinstiutionen kooperieren mehrheitlich mit zwei bis fünf Schulen. Im Mai waren 1.314 Schulen, vorwiegend Gymnasien und Grundschulen, als Bildungspartner registriert.

Unter anderem wurden die Teilnehmer nach ihrer Motivation für das Unterhalten einer Bildungspartnerschaft befragt. Für die Kultur- und Bildungsinstitutionen besteht diese insbesondere in der verbesserten Qualität der Zusammenarbeit mit Schulen, welche sich durch Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit auszeichne. Zudem bewerten sie die Beiträge zu speziellen Bildungsinhalten, wie Angeboten im Rahmen der Kompetenzförderung, als wichtig.
Die Schulen nannten als motivierenden Grund insbesondere die Möglichkeit auf bereits vorhandene Lernangebote (z.B. zur Förderung der Lesemotivation) zurückgreifen und die Kooperation in schulische Programme einbinden zu können.

Im Vergleich zu anderen Kooperationen schätzen Bildungs- und Kulturinstitutionen am Modell Bildungspartnerschaft insbesondere die größere Verbindlichkeit und damit einhergehende Intensität der Kooperationen. Befragte beider Gruppen geben an, dass sich die Kommunikation- u.a. aufgrund der Benennung eines konkreten Ansprechpartners- verbessert habe.

In der Regel erfolgt auf beiden Seiten eine Vor- und Nachbereitung der Lernangebote. Mehr als die Hälfte der in Schulen beschäftigten Teilnehmer bereitet diese immer im Unterricht vor, rund 40% teilweise. Rund 60 % der außerschulischen Institutionen stellen für einzelne Angebote Lernmaterialien bereit.

Die Kommunikation zwischen den in Bildungspartnerschaften organisierten Institutionen findet überwiegend in persönlichen Gesprächen statt. Seltener ist der Austausch an einem gemeinsamen runden Tisch sowie im Rahmen von Konferenzen.

Die Hälfte der befragten Insitutionen gibt an, dass der Austausch einmal im Halbjahr erfolge. Ein Drittel trifft sich einmal im Jahr mit den Kooperationspartnern in der Schule. Rund zwei Drittel der Schulen geben an, dass man sich jeweils einmal im Halbjahr treffe. Während die Institutionen die Häufigkeit dieser Treffen mehreheitlich als „genau richtig“ oder „etwas zu selten“ bewerten, empfinden rund zwei Drittel der Ansprechpartner in den Schulen die Häufigkeit als  „genau richtig“.

Die am häufigsten genannten Kooperationsarten im Rahmen der Bildungspartnerschaft sind Bibliotheksführungen und die Bereitstellung von Medienkisten. Weniger häufig wirken beide Parteien für konkrete Projekte, Projektwochen oder im Rahmen des Spiralcurriculums zusammen.

Insgesamt stellen beide Parteien überwiegend positive Effekte der Bildungspartnerschaft fest. Jeweils drei Viertel der außerschulischen Institutionen geben an, dass sie ihr Angebot anhand des Formats ausbauen und passgenauer auf die Bedürfnisse in Schulen zuschneiden konnten. Zudem sei die Zusammenarbeit verlässlicher und die Kommunikation besser geworden.

Als Herausforderungen benennen beide Seiten vorrangig mangelnde personelle und zeitliche Ressourcen. Insbesondere die Kultur- und Bildungsinstitutionen führen dies als Hindernis an. Zudem bemängeln einige Instiutionen das z. T. einseitige Bemühungen von ihrer Seite.

Bildungspartner NRW will die Ergebnisse analysieren und als Grundlage für die zukünftige Arbeitsplanung der Geschäftsstelle verwenden.

Der Evaluationsbericht kann hier in Gänze eingesehen werden.

Quelle:
Newsletter Bildungspartner NRW (bildungspartner-info 06/17)

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ekz: Bibliotheken ganzheitlich planen

Die ekz.bibliotheksservice GmbH produzierte anlässlich ihres 70-jährigen Bestehens drei neue Filme, darunter einen zum Thema „Bibliotheken ganzheitlich planen und ausstatten“.

https://youtu.be/ag3u63B-rAQ

Quelle: ekz.de „Jahrespressemeldung 2017“ (02.08.2017), online verfügbar unter:
http://www.ekz.de/unternehmen/aktuelles/news/news-artikel/jahrespressemeldung-2017-70-jahre-ekz-vom-buchlieferanten-zum-europaeischen-player-der-biblioth-1/

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„How to raise a reader”- Guide zum Wecken der Leselust

Die New York Times hat einen Leitfaden mit Tipps und Hinweisen entwickelt, welcher Eltern dabei unterstützen kann, die Leselust ihrer Kinder zu wecken. Der Guide umfasst Schritt-für-Schritt-Anleitungen für alle kindlichen Entwicklungsstufen mit entsprechenden motivierenden Maßnahmen.
Die Absicht der Entwickler sei es gewesen, Kinder dazu zu ermutigen, alle Arten von Büchern überall zu lesen, darüber zu sprechen und ihre Begeisterung zu teilen (Maria Russo :„(…)encourage your children to read all kinds of books, in all kinds of places, and to talk about them and share their enthusiasm.”). Ein Tipp lautet übrigens, regelmäßig und möglichst mit der ganzen Familie die Bibliothek zu besuchen.

Den englischsprachigen, mit Illustrationen versehenen Leitfaden finden Sie hier.

Quelle:
Public Libraries online: „How to raise a reader.“ (zuletzt eingesehen am 12.09.2017), online verfügbar unter: http://publiclibrariesonline.org/2017/09/how-to-raise-a-reader

 

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Warum Statistik und warum DBS?

Häufig werden wir gefragt „Wozu benötige ich eine Statistik?“ oder  „Warum soll ich in die Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS) eintragen?“. Gerade bei der Erarbeitung eines Bibliothekskonzeptes können vergleichende Statistiken, wie die DBS, von Vorteil sein. Die Einordnung innerhalb der deutschen Bibliothekslandschaft kann als Grundlage zur Argumentation mit dem eigenen Träger dienen. Neben dem direkten Nutzen für die Bibliothek vor Ort, bieten die Daten die notwendige Basis für die Lobbyarbeit auf Landes- und Bundesebene. Die Daten sind so z.B. auch Grundlage für die Verhandlungen der Bibliothekstantiemen.

Die statistische Erhebung befindet sich dabei ebenso im Wandel, wie die Bibliotheken, die durch sie repräsentiert werden.  Der Fragekatalog und die erhobenen Werte sind ständig Veränderungs- und Diskussionsprozessen ausgeliefert.

Ulla Wimmer (DBV, Kompetenznetzwerk Bibliotheken) stellte z.B. auf dem diesjährigen Bibliothekartag  die neuen Entwicklungen zum Indikatorenraster und dem neu geplanten Bibliotheksmonitor vor. In diesem werden erstmals Indikatoren für den Bereich der virtuellen Medien mit eingebunden und realistisch dargestellt.

Vor kurzem hat das HBZ den neuen DBS-Fragebogen für das Berichtsjahr 2017 veröffentlicht. Dieser weist diverse Definitionsänderungen und ein neues Feld auf. Diese lauten:

  • Feld 34.2: Bibliotheken im Verbund

Die Gesamt-Anzahl der Bibliotheken, die am E-Medien-Verbund beteiligt und am Stichtag 31.12. auf der Login-Seite der Onleihe genannt sind. Es geben nur die Bibliotheken hier einen Wert ein, die selbst Mitglied eines E-Medienverbundes sind.

  • Feld 50: … davon: Ausgaben für Erwerbung (inkl. Einband, Lizenzen, Portalkosten)

Ausgaben für Erwerbung von Medieneinheiten einschließlich der Aufwendungen für die laufenden Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements (print und virtuell), Einband und den Erwerb von Lizenzen, inklusive Datenbanken und Portalkosten.

  • Feld 50.1: … darunter: Ausgaben für virtuelle Medien (Lizenzen und Portalkosten)

Die Ausgaben für virtuelle Medien (Lizenzen vgl. DBS-Frage 34), Datenbanken (vgl. DBS-Frage 38) sowie Portal-Kosten sind eine Teilsumme des Wertes in DBS-Frage 50.

  • NEU: Feld 54.1: Höhe des Gesamthaushalts des Hauptträgers

Hier ist die Summe des Gesamthaushaltes aller (Haupt-)Träger anzugeben.

  • Feld 55: Ausgaben des Trägers für die Bibliothek

Hier sind die vom Unterhaltsträger bereitgestellten finanziellen Eigenmittel (ohne eigene Einnahmen) anzugeben, sowohl für die laufenden Ausgaben als auch für die Investitionen der Bibliothek. Bei mehreren Unterhaltsträgern werden die Mittel addiert.

Es gibt noch einige Felder, die wegen unterschiedlichen Erfassungsmethoden oder durch schwer nachzuvollziehende Definitionen, ein Problem darstellen. An diesen Feldern wird weiterhin gearbeitet, sodass die Erfassung vereinfacht wird. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen der Bibliotheken können Felddefinitionen jedoch niemals allen Ansprüchen und Einzelfällen gerecht werden. Durch das jährliche Webinar zur DBS der Fachstelle, dem HBZ-Wiki und den Ansprechpartnern von HBZ und Fachstelle stehen verschiedene Hilfsmittel vor und während der Eintragungsphase zur Verfügung um etwaige Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen.

Weitere Informationen: Wimmer, Ulla: „Die Taube in der Hand: Kennzahlenvergleiche anhand der Deutschen Bibliotheksstatistik“; online verfügbar unter: https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/docId/2784

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Europäische Kinder- und Jugendbuchmesse, 28.09.-01.10.2017

Die 17. europäische Kinder- und Jugendbuchmesse in Saarbrücken steht in diesem Jahr unter dem Thema „Ziemlich komisch“. Ein Großteil der für die Messe ausgesuchten Bücher erzählt lustige, zum Teil auch merkwürdige und schräge Geschichten.
Die konstanten Themenschwerpunkte der Messe- Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sowie die Frankreichstrategie des Saarlandes- werden auch  in diesem Jahr mit fremdsprachigen Lesungen sowie Veranstaltungen mit französischen Autoren und Illustratoren bedient. So wird beispielsweise die französische Preisträgerin des Deutsch-Französischen Jugendliteraturpreises 2017, Muriel Zürcher, ihr prämiertes Buch „Robin des graffs“ vorstellen.

Weitere Informationen zum Programm Europäischen Kinder- und Jugendmesse finden Sie hier.

Quelle: börsenblatt.net: „Ortswechsel und neue Bücherinseln“ (zuletzt abgerufen am 08.09.2017), online verfügbar unter: https://www.boersenblatt.net/artikel-17._europaeischen_kinder-_und_jugendbuchmesse_in_saarbruecken.1360108.html

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Dokumentation über Arbeitsalltag in der New York Public Library

Der US-amerikanische Regisseur Frederick Wiseman hat eine Dokumentation über die New York Public Library gedreht. Die dreieinhalbstündige Produktion zeigt Szenen aus dem Alltag sowohl aus Perspektive der Mitarbeitenden als auch der Nutzerinnen und Nutzer. Die Produktion lief im Wettbewerb der Filmfestspiele in Venedig und stieß insgesamt auf eine äußerst positive Resonanz.

Hier der offizielle Filmtrailer:

[youtube https://www.youtube.com/watch?v=YzKrlOFZBD8]

 

Quelle:
Infobib: „EX LIBRIS: Dokumentation über die New York Public Library“ (zuletzt eingesehen am 08.09.2017), online verfügbar unter: https://infobib.de/2017/09/07/ex-libris-dokumentation-uber-die-new-york-public-library/

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Plakat interkulturelle Bibliotheksarbeit #bib4all

Die dbv-Kommission für interkulturelle Bibliotheksarbeit hat ein Plakat veröffentlicht, welches ohne Worte und für alle Alters- und Zielgruppen die Angebote einer Bibliothek erklärt. Das Plakat ist in verschiedenen Größen kostenlos zum Download beim dbv bereitgestellt und kann auch bis zum 30.09.2017 in gedruckter Version über das online-Bestellformular bestellt werden.

Quelle: Webseite des dbv „#bib4all – Bibliotheksangebote für alle“ (zuletzt aufgerufen am 28.08.2017), online verfügbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/interkulturelle-bibliotheksarbeit/plakat.html

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Veranstaltungen richtig ablichten!

Anfang des Jahres wurde bereits der Blogbeitrag „Bibliotheksbilder im Netz – Was ist zu beachten?“ dazu genutzt wichtige Eckpunkte für die Fotografie von Bibliotheksräumen zu erläutern. Als Ergänzung dazu sind in diesem Blogartikel Hinweise und Hilfestellungen zusammengefasst die für die visuelle Dokumentation von Veranstaltungen wichtig sind. Neben den klassischen Dingen die beim Fotografieren beachtet werden (s. „Bibliotheksbilder im Netz“ – Technische Voraussetzungen, Bildmaße etc.), sollten vor allem bei Veranstaltungen noch drei weitere Aspekte bedacht werden.

Storytelling

Für Veranstaltungen ist Storytelling inzwischen unumgänglich. Ohne eine Geschichte und einen Faden, in der Werbung und in der Dokumentation im Nachgang, ist auf Grund der Angebotsvielfalt das Interesse an einem Inhalt oder einer Veranstaltung schnell verloren. An diesem Punkt wäre ein separater Blogartikel zu Storytelling möglich, da dieses Thema aber schon häufig behandelt wurde, möchte ich hier nur als Beispiel auf einen Beitrag von unserem Lernort-Coach Wibke Ladwig hinweisen: Die Welt mit anderen Augen sehen: Storytelling als Kunsthandwerk.

Was an dieser Stelle eher relevant ist, ist das „Warum Storytelling?“ von der praktischen Seite des Fotografen. Eine Veranstaltung hat viele Facetten die abgebildet werden können. Neben den klassischen Bildern wie Redner, Programmpunkte und Gäste kann mit einem guten Storytelling der Fokus auf wichtige Inhalte gelegt werden. Dadurch ergibt sich keine riesige Bildersammlung (Vorteil bei der Rechtssicherheit s. Punkt 3: Bildrechte) und der Fotograf kann sich besser orientieren. Welche Bilder können weggelassen werden und auf welche Programmpunkte, Personen oder auch Ereignisse muss der Fokus gelegt werden. Eine Orientierung innerhalb der Veranstaltung wird geboten und ist eine wichtige Grundlage für die zwei weiteren Punkte.

Technische Vorbereitung der Räume

Hierbei ist wie in dem Blogartikel zu „Bibliotheksbilder im Netz“ wichtig sich zu überlegen wofür die Bilder genutzt werden sollen. Zur Dokumentation auf Social Media Kanälen reicht häufig eine Aufnahme von Bildern mit dem Smartphone, für Drucke, Blogartikel oder ähnliches wird häufig eine höhere Pixelanzahl benötigt als mit dem Smartphone möglich ist.

Generell empfiehlt es sich – am besten vor einer Veranstaltung –  einzelne Testaufnahmen zu machen. Häufig kommt es vor, dass die Lichtverhältnisse geändert werden müssen (z. B. im Rahmen von Dekorationen oder um die Stimmung dem Veranstaltungsthema anzupassen). Um dunklen oder falsch belichteten Bildern vorzubeugen, testen Sie in ein oder zwei Aufnahmen vorab, ob gute Aufnahmen möglich sind oder ob ggf. die Blende verstellt oder die Lichtverhältnisse etwas angepasst werden müssen. Besonders wenn es um die Ausleuchtung einer Bühne oder Fläche geht die im Fokus der Besucher stehen soll ist dies wichtig. Wenn ein Sprecher oder Moderator auf der Bühne steht ist auch hier ein Test sinnvoll mit einer Person. Eine vom Licht geblendete Person ist selten Ansprechend auf einem Foto festzuhalten.

Wenn bei der Einstellung und dem Umgang  mit der Blende Hilfe benötigt wird, kann mit der Bezeichnung der Kamera nach Tutorials gesucht oder im Fachhandel nachgefragt werden. Inzwischen gibt es auf Videoplattformen (YouTube etc.) oder auch in schriftlicher Form zu fast jeder Kamera online Hilfestellungen.

Bildrechte

Als Drittes sind die Bildrechte bei Fotos von Veranstaltungen zu beachten. Wenn eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Bibliothek stattfindet, ist das Hausrecht unproblematisch. Sollte außerhalb der eigenen Räume bspw. in einer Schule eine Veranstaltung stattfinden, holen Sie sich bei der Institution oder Organisation schon vorab die Einwilligung des Hausrechtsinhabers ein. Wenn es sich um regelmäßige Veranstaltungen handelt, reicht eine einmalige Vereinbarung für die Räumlichkeiten aus. Wichtig ist, dass Sie diese schriftlich festhalten. Wenn ein Kooperationsvertrag besteht, kann dies unter anderem ein sinnvoller Passus sein. Es empfiehlt sich so einen Vertrag bei regelmäßigen Kooperationen oder Kooperationsveranstaltungen  zu schließen.

Die Aufnahmen von Personen stellen im Vergleich zu den Räumlichkeiten ein größeres Thema dar. Wenn Sie Vortragende oder Künstler eingeladen haben, ist das Fotografieren eher unproblematisch, da Personen die „auf einer Bühne stehen“ als Teil der 1. Ausnahme („Aufnahmen im Rahmen zeitgeschichtlicher Ereignisse“) für das Recht am eigenen Bild gesehen werden. Wenn ein Vertrag mit den Künstlern geschlossen wird, sollte dennoch mit aufgenommen werden, in welchem Rahmen der CC-Lizenzen die Bilder im Nachhinein genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

Die 2. Ausnahme („unwesentliche Beiwerke“) ist  in diesem Zusammenhang nur selten zu nutzen. Wenn Sie z. B. ein Plakat oder Medien zum Veranstaltungsthema fotografieren und zufällig im Hintergrund eine Person zu sehen ist, kann diese als unwesentliches Beiwerk gesehen werden und muss nicht um eine Einverständniserklärung gebeten werden. Mit der Frage „Kann die Person auch weggelassen werden, ohne dass sich der Gegenstand und Charakter des Bildes verändern?“, kann schnell geprüft werden ob eine Person als Beiwerk gilt.

Für die Aufnahmen des Publikums kann die 3. Ausnahme („öffentliche Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Veranstaltungen“) allerdings sehr hilfreich sein. Als öffentliche Versammlungen gelten hierbei bspw. auch eine Musikveranstaltung oder das Publikum einer Lesung. Wichtig hierbei ist zu beachten dass jeder potenziell Zugang zu dieser Veranstaltung haben muss. Sei es auch nur durch die Möglichkeit eine Eintrittskarte zu kaufen. An dieser Stelle ist dennoch zu beachten, dass bei Einzelaufnahmen von Personen im Publikum oder wenn Einzelpersonen im Fokus des Bildes stehen, die Einwilligung eingeholt werden muss. Hier empfiehlt sich eine schriftliche Einwilligung. Bei Gruppenaufnahmen (mind. drei Personen, die nach außen hin als eine Gruppe auftreten) oder Aufnahmen der versammelten Gäste dürfen Sie auch ohne explizite Einwilligung fotografieren und die Bilder im Anschluss veröffentlichen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei Veranstaltungen angekündigt werden, dass Fotoaufnahmen erstellt und auch ggf. veröffentlich werden (bspw. im Rahmen einer Einladung oder eine mündlichen Ankündigung).

Wenn es sich um eine nicht öffentliche Veranstaltung handelt, muss jede Person um das Einverständnis gebeten werden. Dies gilt auch für geladene Gäste wie einer Schulklasse. Bei minderjährigen ist zu beachten, dass neben dem Kind auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen müssen. Hierbei Hilft eine Absprache vor der Veranstaltung mit den Lehrern, ob bereits Vereinbarungen seitens der Schule mit den Eltern existieren.

Die Beachtung und Einhaltung dieser Regeln ist während einer Veranstaltung etwas schwieriger, aber spätestens vor der Veröffentlichung müssen Sie die ausgewählten Fotos prüfen. Auch wenn es die Zeit nicht immer erlaubt, ist die Beachtung des Rechts am eigenen Bild wichtig um teure Abmahnungen zu vermeiden und das Recht der einzelnen Person zu achten.

Direkt vor der Veranstaltung

Vor einer Veranstaltung sollte mit den Kolleginnen und Kollegen noch einmal kurz durchgesprochen werden, auf welche Eckpunkte geachtet werden sollte wenn Aufnahmen gemacht werden. So kann der Zeitaufwand der Prüfung vor Veröffentlichung der Bilder gering gehalten werden. Wenn mehr als eine Kamera zur Verfügung steht oder ergänzend Smartphones, kann auch eine Aufteilung der nach dem Storytelling benötigten Bilder gemacht werden.

Für tiefergehende Fragen zum Thema Technik und Bildrechte ist es immer Ratsam professionellen Rat einzuholen. Darüber hinaus kann auch die Rechtsabteilung oder die Pressestelle der Stadt in vielen Fragen weiterhelfen.

Weitere Quellen:

Recht am Bild – „Fotorechtliche Probleme bei der Eventfotografie“ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/

Recht am Bild – „Der Irrglaube über Gruppenfotos“ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Janke & Schult – „Personenfotografie und das Recht am eigenen Bild “ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/158-recht-am-eigenen-bild-personenfoto.html

Dr. Thomas Schwenke: „Social Media Recht für Bibliotheken“, Interner Leitfaden im Rahmen der Qualifizierung Lernort Bibliothek des Landes NRW, Stand 15.12.2015

Eventfaq – „303/14 Private oder öffentliche Veranstaltung?“ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://eventfaq.de/private-oder-oeffentliche-veranstaltung/

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DNB – Inhaltserschließung im Wandel

Mit Einführung von RDA ändert sich auch die inhaltliche Erschließung von Publikationen. Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat wichtige Schritte auf dem Weg zu einer sich verändernden Erschließung veröffentlicht: „Die parallele Verbreitung von analogen und digitalen Informationen führt zu einer stetig ansteigenden Menge neu erscheinender Publikationen. Die Auswertungsmöglichkeiten digitaler Inhalte, die Kooperationsmöglichkeiten durch das Internet sowie die Entwicklung technischer Verfahren, Inhalte miteinander vernetzen und thematisch in Beziehung setzen zu können, lassen Raum, bibliothekarische Erschließungsverfahren neu zu denken. Erschließung muss dabei nicht mehr als einmaliger abgeschlossener Vorgang, sondern kann als zyklisches Verfahren betrachtet werden, bei dem Erschließungsdaten immer wieder verändert und aktualisiert werden…“

Quelle: DNB-Newsletter Standardisierung und Erschließung Nr. 35 August 2017: „Inhaltserschließungskonzept“ (zuletzt aufgerufen am 22.08.2017), online verfügbar unter: http://d-nb.info/1137843217/34