Alle Artikel in der Kategorie “Termine, Ausschreibungen

Kommentare 0

„XPRTN für das Lesen“: Anmeldefrist bis 31.01.2020 verlängert

Der ZBIW hat die Anmeldefrist für den Zertifikatskurs „XPRTN für das Lesen“ bis 31. Januar 2020 verlängert. Der Kurs startet am 12. März und ist als Blended Learning-Angebot konzipiert. In vier Modulen erlernen Beschäftigte aus Öffentlichen Bibliotheken, Lese- und Medienkompetenz zeitgerecht zu vermitteln. Er wird fachlich geleitet und moderiert von Prof. Dr. Gudrun Marci-Boehncke und ihrem Team der Forschungsstelle Jugend-Medien-Bildung an der TU Dortmund in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Tom Becker aus dem Institut für Informationswissenschaft der TH Köln.

Das Angebot ist für alle Beschäftigten Öffentlicher Bibliotheken im deutschsprachigen Raum offen. Als Teil der Landesförderung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW wird der Kurs für Beschäftigte aus Öffentlichen Bibliotheken in NRW zu 80% gefördert.

Mehr Informationen und Anmeldung unter https://www.th-koeln.de/weiterbildung/zertifikatskurs-xprtn-fuer-das-lesen_68793.php?fbclid=IwAR3YUM7FfVf7iK35_EGlRexfHCFBJl2EPDRDKkqjeu7pohoY6aggEH1heV0

Kommentare 0

Bewerbung für den IFLA-Marketing-Award; 07.02.2020

Die International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) hat für das Jahr 2020 einen Marketing-Award für kreative und ergebnisorientierte Marketingprojekte oder -kampagnen im Bibliotheksbereich ausgeschrieben. Bis zum 07.02.2020 kann man sich für den in Kooperation der „IFLA Section Management and Marketing“ und „PressReader“ vergebenen Preis bewerben. Die ersten drei Finalisten erhalten einen Zuschuss für die Teilnahme am World Library and Information Congress 2020 (WLIC) in Dublin.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier.

Quelle:
IFLA in Deutschland- „Zuschüsse für WLIC-2020 zu gewinnen, bewerben für IFLA-Marketing-Award bis 07.02.2020“ (13.01.2020), online verfügbar unter: http://www.ifla-deutschland.de/2020/01/08/zuschuesse-fuer-wlic-2020-zu-gewinnen-bewerben-fuer-ifla-marketing-award-bis-07-02-2020/?fbclid=IwAR0kMZjgNyBNGaTsOvex2KeX6eTWJiBq3dQ_fB6TyCEAAxVsD_KLkgr5sSE

Kommentare 0

Ausschreibung Bibliothek des Jahres 2020 und erstmalig Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) und die Deutsche Telekom Stiftung schreiben zum 21. Mal den Preis „Bibliothek des Jahres“ aus. In 2020 wird erstmals auch die Auszeichnung „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ verliehen.

Ausgezeichnet wird vorbildliche und innovative Bibliotheksarbeit unter Nutzung von digitalen Angeboten und Services, auch in Teilbereichen.
Die Auszeichnung soll Motivation der Bibliotheken im Wettbewerb um Qualität und Innovation sein.
Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert.

Folgende Kriterien sind laut dbv maßgebend:
Die Qualität und Innovation der bibliothekarischen Arbeit
die Darstellung ihrer Konzeption oder Strategie
ihr kreativer Einsatz von digitalen Möglichkeiten
ihre Zukunftsorientierung
ihre nachhaltige Wirkung
ihre attraktiven Serviceleistungen
ihre medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit
ihr überregionales/internationales Engagement
ihre (lokale, regionale, internationale) Vernetzung
die Qualität der Bewerbungsunterlagen

Neu ist seit diesem Jahr die Auszeichnung „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ für vorbildliche und innovative Bereiche einer Bibliothek.
Mit der Auszeichnung soll ein Beitrag zum Image der Bibliotheken in den kleinen Kommunen und Regionen geleistet werden.
Bewerben können sich Bibliotheken aller Sparten in Städten und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern.

Laut dbv wird innovative und vorbildliche Arbeit auch in Teilbereichen wie beispielsweise Veranstaltungsarbeit, Integration oder Informationskompetenz ausgezeichnet.
Der Preis ist mit 7.000 Euro dotiert.

Vorschlagsberechtigt sind die Bibliotheksleitungen selbst, die Vorsitzenden der Sektionen, Landesverbände und Kommissionen des dbv oder Mitglieder der Jury, die den Gewinner kürt. Bewerbungen können wiederholt eingereicht werden.

Eine Bewerbung kann nur einmal in einer der beiden Kategorien „Bibliothek des Jahres“ oder „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ eingereicht werden. Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.

Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2020.

Eine Bewerbung kann nur online eingereicht werden. Den Bewerbungsbogen für die „Bibliothek des Jahres“ finden Sie hier.

Den Bewerbungsbogen für die „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und dem Preis finden Sie auf den Seiten des dbv .

Quelle: Presseerklärung des dbv , online verfügbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/auszeichnungen/bibliothek-des-jahres/ausschreibung.html

 

Kommentare 0

Eintragungszeitraum für Zusatzfragebogen und DBS 2019 beginnt!

Die DBS-Eintragungsphase hat begonnen! Vom 02.01.-15.02. können Sie die Daten Ihrer Bibliothek in die Deutsche Bibliotheksstatistik eintragen. Hier finden Sie den Mitschnitt des diesjährigen Webinars, sowie Hilfsmittel (Handout, VZÄ-Rechner). Den Online-Fragebogen finden Sie unter https://www.bibliotheksstatistik.de/start

 

Außerdem bitten wir die Öffentlichen Bibliotheken aus NRW, den Zusatzfragebogen auszufüllen: Schon längst sind Öffentliche Bibliotheken weit mehr als Ausleihstellen für Medien. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW erstmals zum Berichtsjahr 2017 das Indikatorenset der jährlichen Landesstatistik erweitert. Die Mehrzahl der Indikatoren kann der DBS entnommen werden. Einige Daten müssen jedoch über einen Zusatzfragebogen abgefragt werden. Die Daten werden im zweijährigen Rhythmus aktualisiert. Wir bitten Sie uns bei der Aktualisierung der Daten zu unterstützen.

Bitte füllen Sie den Fragebogen im Zeitraum der DBS Abfrage vom 02.01.2020 – 15.02.2020 aus.

Aufgrund einiger Anregungen sind wir derzeit in der Beschaffung eines neuen Umfrageprogramms. Da die Umsetzung aktuell etwas verzögert wurde, können wir einige Anregungen zur Benutzerfreundlichkeit noch nicht umsetzen. Wir konnten allerdings eine Möglichkeit schaffen, dass die Eintragung pausiert und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden kann. Auf jeder Seite der Umfrage befindet sich unten Links ein Button „Befragung unterbrechen“, im Anschluss können Sie sich einen Link für die weitere Bearbeitung per Mail zusenden oder als Lesezeichen ablegen lassen. Die weiteren Anregungen hoffen wir in den nächsten zwei Jahren zur nächsten Erfassung umsetzen zu können.

Für Rückfragen zum Fragebogen melden Sie sich gerne bei Frau Ort (0211-4754016, katharina.ort@brd.nrw.de) oder bei Frau Kaper (0211-4753508, christina.kaper@brd.nrw.de).