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„Zugang und Teilhabe im digitalen Wandel“ – 1. Bibliothekspolitischer Bundeskongress 01./02.03.18

Am 01. und 02. März 2018 findet in Berlin der 1. Bibliothekspolitische Bundeskongress des Deutschen Bibliotheksverbandes statt. Unter dem Titel „Zugang und Teilhabe im digitalen Wandel“ wird über Themen wie  „Wie gewährleisten Bibliotheken Zugänglichkeit und Teilhabegerechtigkeit in der digitalen Welt?  Was ist in Bibliotheken , was in Kommunen möglich? Was tragen Bibliotheken zur Nachhaltigkeit im sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Raum bei?“ diskutiert.

Weitere Informationen auf der Homepage des DBV-Bundeskongresses.

 

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EU-Urheberrechtsreform: Mehr als 80 Organisationen unterzeichnen Offenen Brief

Aufgrund der bedenklichen Entwicklungen bei der Reform des EU-Urheberrechts haben mehr als 80 Organisationen, darunter der dbv,  unter der Federführung von „Copyright for Creativity“ den Ministern im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ und anderen relevanten EU-Akteuren einen Offenen Brief zukommen lassen. In dem Schreiben verweist die Koalition auf bisherige Analysen und Schreiben zum Thema und fordert die Rücknahme von Vorschlägen, die den Zugang zu Forschung einschränken würden sowie die Verbesserung der Vorschläge hinsichtlich Text und Datamining, Urheberrecht im Rahmen von Lehrtätigkeiten, Erhaltung des Kulturerbes und Zugang zu Werken für nicht-kommerzielle Zwecke.

OPEN LETTER IN LIGHT OF THE COMPETITIVENESS COUNCIL ON 30 NOVEMBER 2017 (PDF; 0,4 MB)

Quelle: dbv: „dbv-Newsletter Nr. 110“ (07.12.2017), online verfügbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/datensaetze/newsletter-national/2013-ab-maerz/dbv-newsletter-nr-110-2017-07-dezember.html

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Webinar zur DBS BJ 2017 online verfügbar

Heute fand im Rahmen des Fortbildungsprogramms der Fachstelle für öffentliche Bibliotheken in Kooperation mit dem ZBIW und der TH Köln, das Webinar zur Deutschen Bibliotheksstatistik 2017 statt.

https://youtu.be/QSW8LELJXXo

Hier finden Sie dazu noch das Handout zum Webinar, die Exceldatei zur Berechnung der Summenfelder und der neue Zusatzfragebogen zur DBS. Dieser Zusatzfragebogen betrifft nur kommunale Öffentliche Bibliotheken in NRW und wird als online Umfrage in der nächsten Woche herumgeschickt. Weitere Infos dazu finden Sie auch ab Minute 17 im Webinar.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich gerne an Ihren Regionalen Berater oder an mich Christina Kaper (Tel. 0211 475-3508, christina.kaper@brd.nrw.de).

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Lüdinghausen: Umzug in Provisorium

Die Stadtbücherei St. Felizitas in Lüdinghausen steht kurz vor dem Umzug in ein Übergangsquartier. Am 8. Januar schließt die Stadtbücherei St. Felizitas ihre Pforten an der Steverstraße. Das Übergangsquartier befindet sich in der Mühlenstraße 9, in einem ehemaligen Kosmetikstudio. Ab dem 23. Januar steht die Bibliothek auf etwa 120m² den Besuchern zur Verfügung.
Quelle: Westfälische Nachrichten: „Provisorium im Kosmetikstudio“ (09.12.2017), online verfügbar unter: http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Coesfeld/Luedinghausen/3083311-Stadtbuecherei-St.-Felizitas-in-Luedinghausen-vor-dem-Umzug-Provisorium-im-Kosmetikstudio

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Dortmund: Internationale Bibliothek eröffnet

Die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund hat eine „Internationale Bibliothek“ eröffnet.
Der fremdsprachige Bestand wurde mithilfe einer Spende in Höhe von 10.000 Euro vom Förderverein aufgestockt und umfasst mittlerweile 10.000 Medien. Anstatt anfänglich 12 sind mittlerweile 111 verschiedene Sprachen vertreten. Der Bereich wird vom interkulturellen Bibliothekar Meheddiz Gürle betreut, welcher zudem Lesungen, Führungen und andere Veranstaltungen für Bibliotheksnutzer verschiedener Herkunft organisiert.

Quelle:
Focus online- „StLB eröffnet „Internationale Bibliothek“ – Bundesweit führend mit Sprachvielfalt Von Kurdisch bis Hawaiianisch“ (08.12.2017), online verfügbar: http://www.focus.de/regional/dortmund/dortmund-stadt-dortmund-stlb-eroeffnet-internationale-bibliothek-bundesweit-fuehrend-mit-sprachvielfalt-von-kurdisch-bis-hawaiianisch_id_7954565.html

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Reisekostenzuschuss für IFLA-Weltkongress 2018 beantragen, 15.02.18

Der 84. IFLA-Weltkongress Bibliothek und Information wird unter dem Thema „Transform Libraries, Transform Societies“ vom 24.-30. August 2018 in Kuala Lumpur, Malaysia,  stattfinden.
Beschäftigte in Bibliotheken und Informationseinrichtungen in Deutschland, die an dem IFLA-Weltkongress aktiv teilnehmen möchten, können sich um einen Reisekostenzuschuss bewerben. Ein Online-Bewerbungsformular, ist auf der BII-Website zu finden, hier: http://www.bi-international.de/deutsch/antraege/kongressteilnahme/

Bewerbungsschluss: 15.Februar 2018 (Ausschlussfrist).

Quelle: Heller Klauser: „Jetzt ein Reisestipendium beantragen für die Teilnahme am 84. IFLA-Weltkongress 2018 in Kuala Lumpur, Malaysia“ (05.12.2017), online verfügbar unter: http://www.ifla-deutschland.de/2017/12/05/jetzt-ein-reisestipendium-beantragen-fuer-die-teilnahme-am-84-ifla-weltkongress-2018-in-kuala-lumpur-malaysia/

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Barrierefreie Bibliothek – Was bedeutet das? (Teil 1)

„Wir haben einen Aufzug, damit kommen die Nutzer ins Gebäude und auf alle Etagen.“ So oder so ähnlich ist der O’ton, der mir zumeist auf die Nachfrage zur Barrierefreiheit in Bibliotheken begegnet.

Damit ist zwar die Zugänglichkeit unterschiedlicher Stockwerke eines Gebäudes für Menschen mit Gehbehinderungen oder auch Familien mit Kinderwägen gesichert, jedoch umfasst diese Maßnahme nur einen kleinen Teil der barrierefreien Zugänglichkeit.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ So steht es im § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).

Was aber bedeutet Barrierefreiheit nun für öffentliche Bibliotheken?

Das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben und das Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderung wurden durch das Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention, welche heute vor genau 11 Jahren verabschiedet wurde, als ein zentrales Menschenrecht definiert. Schussfolgernd daraus sollte eine zeitgemäße öffentliche Bibliothek, als kulturelle Bildungseinrichtungen des lebenslangen Lernens für alle Nutzergruppen gleichermaßen zugänglich und nutzbar sein.

Um dieses umsetzen zu können, sollte bereits in der frühsten Planungsphase bei einer Neukonzeption, beim Bau, Umbau oder der Einrichtung einer Bibliothek anhand einer Bedarfserfassung untersucht werden, welche Nutzergruppen in Bezug auf das Thema Barrierefreiheit zu berücksichtigen sind.

Daraus resultiert in der Regel eine Auflistung von Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen, wie z.B.:

  • Nutzer mit Einschränkungen in der Mobilität, egal ob diese dauerhaft oder vorübergehend ist, altersbedingt oder bei einer jungen Familie durch das Mitführen eines Kinderwagens herbeigeführt,
  • Nutzer mit Hör- oder Sehbehinderungen,
  • Nutzer mit geistigen und Lernbehinderungen,
  • alte Menschen, Kinder oder Personen mit Kleinkindern

Und auch der niedrigschwellige Zugang zu Bildung und Kultur ist ein wesentlicher Aspekt  des Themas Barrierefreiheit. Schwellenängste von Bibliotheksnutzern aus verschiedenen kulturellen und sozialen Hintergründen sind also ebenfalls zu bedenken.

Die oben zitierte gesetzliche Definition aus dem BGG zeigt uns, dass zunehmend ein Bewusstsein für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Bereiche entsteht.

Öffentliche Bibliotheken gehören zu diesen Bereichen, die durch behindertengerechte Räume, barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit, die Etablierung von Gebärdensprache, Blindenschrift und Leichte Sprache Teilhabe für sämtliche Nutzer sichern können.

Wodurch genau können sie das? Um weiteren Beiträgen, welche sich vertiefend mit Aspekten der Barrierefreiheit beschäftigen werden,  nichts vorwegzunehmen, möchte ich an dieser Stelle nur einige wenige Maßnahmen nennen, durch welche eine Bibliothek inklusiv und barrierefreier werden kann:

  • Die physisch barrierefreie Zugänglichkeit der Räumlichkeiten durch eine stufenlose, kontrastreiche Gestaltung des Einganges und ausreichende Bewegungsflächen im Gebäudeinneren.
  • Eine einfache, intuitiv zu verstehende Orientierung in den Räumlichkeiten, unterstützt durch taktile und akustische Systeme.
  • Ein Leitsystem nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Hierbei erfolgt die Informationsvermittlung, z.B. zur Orientierung im Raum immer über zwei Sinne gleichzeitig. Gemeint sind die Sinne Tasten, Hören und Sehen. Wenn einer dieser Sinne beeinträchtigt ist, kann er durch einen anderen ausgeglichen werden.
  • Zugang zu einem barrierefreien Medienbestand (Großdruck, Brailleschrift, leicht verständliche Sprache, Hörbücher, Videos mit Untertiteln und Audiodeskription…)
  • Die Planung barrierefreier Veranstaltungen (z.B. Führungen in einfacher Sprache, in Fremdsprachen oder Gebärdensprache)
  • Hilfsmittel anbieten: Lupen, Bildschirmlesegeräte, Vergrößerungssoftware, Mobilitätshilfen, induktive Höranlagen
  • Ausstattung durch ein kontrastreich gut erkennbares, stabiles, justierbares Mobiliar. Ausreichend viele Sitzmöglichkeiten, unterfahrbare Tische und Theken, Haltegriffe und niedrige Garderobenhaken…

(Beispielfotos der barrierefreien Gestaltung der Stadtteilbibliothek Oberhausen-Sterkrade)

Sie sehen, die Möglichkeiten sind sehr weitreichend und umfassen neben der physischen Barrierefreiheit im Raum noch weitere Bereiche der Bibliotheksarbeit.

Um den Bedürfnissen aller Nutzer gerecht zu werden, müssen Sie viele verschiedene Faktoren bedenken.

Daher bietet sich, wenn Sie Veränderungen in Ihrer Bibliothek planen, die rechtzeitige Abstimmung dieser Vorhaben mit Verbänden und Vertretern der verschiedenen Nutzergruppen an, z.B. durch Beteiligung der Behindertenkoordination und die Zusammenarbeit mit Behindertenvereinen. Auch Seniorenverbände, Verbände für Menschen mit Lernschwierigkeiten- und behinderungen oder interkulturelle Vereine können Sie in Ihrer Planung unterstützen.

Aufgrund permanenter gesellschaftlicher und auch demographischer Veränderungen, wird eine vollständige oder besser allumfassende Barrierefreiheit wohl nie umzusetzen sein. Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe, welche Sie ständig vor neue Herausforderungen stellen wird, aber auch immer wieder neue Möglichkeiten mit sich bringt. Lassen Sie sich hiervon nicht entmutigen, sehen Sie das Thema der Inklusion und der Zugänglichkeit vielmehr als festen Bestandteil ihrer Gesamtstrategie an.

Ich hoffe, ich konnte mit dieser kleinen Einführung ihr Interesse für das Thema Barrierefreiheit wecken.  Mich selber begeistern die Möglichkeiten, die sich heute, besonders durch die Weiterentwicklung der Technik ergeben sehr. Das Ziel eine öffentliche Bibliothek für alle Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen, von der inhaltlichen Konzeption, über den Bau und das Design bis hin zu Angeboten und Veranstaltungen ist eine Herausforderung, der ich mich gerne stelle.

Da der Schwerpunkt in meiner Tätigkeit in der Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken im Bereich der Innenarchitektur liegt, möchte ich in einem weiteren Beitrag gerne vertiefend auf die physische Barrierefreiheit eingehen. Ein Thema bei dem alleine es schwer fällt ein Ende zu finden.

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Ennepetal: Umzug der Bücherei in die Passage am Markt

Die Stadtbücherei Ennepetal zieht geplant für Anfang 2019 zusammen mit dem Bürgerbüro in die Passage am Markt ein. Vorab wird das Gebäude von innen und außen neu gestaltet. Im Erdgeschoss wird weiterhin der Einzelhandel vertreten sein, das Bürgerbüro und die Bücherei werden in die 1. Etage einziehen. Die Bürgermeisterin Imke Heymann sieht den Umzug als „Meilenstein, der die Innenstadt nach vorne bringen wird“.

Quelle: WAZ.de – „Bücherei und Bürgerbüro ziehen in Passage am Markt“ (zuletzt aufgerufen am 06.12.2017), online verfügbar unter: https://www.waz.de/staedte/ennepetal-gevelsberg-schwelm/buecherei-und-buergerbuero-ziehen-in-passage-am-markt-id212747397.html

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OER: Atlas 2017 veröffentlicht!

Der neue OER Atlas für das Jahr 2017 ist veröffentlicht. In dem Atlas werden deutschsprachige Angebote und Projekte zum Thema OER (Open Educational Resources) verzeichnet.

Weitere Informationen zum Thema `Was ist OER?´ und Materialien sind auf der OER Homepage zu finden.

Quelle: Homepage des HBZ-NRW – „OER Atlas 2017 veröffentlicht“ (zuletzt aufgerufen am 06.12.2017), online verfügbar unter: https://www.hbz-nrw.de/aktuelles/nachrichten/oer-atlas-2017-veroeffentlicht

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Gründung des OER Librarian Network Germany

Im Rahmen einer Barcamp-Session auf dem OER-Festival 2017 in Berlin ist das OER Librarian Network Germany gegründet worden. Die Gründer erhoffen sich von der Initiative einen Informationsaustausch und eine Vernetzung von OER-interessierten Bibliothekskräften und die Entwicklung von Standards beispielsweise in Bezug auf das Zusammenfassen und Zitieren von Quellen.
Als Kommunikationsplattform dient ein Moodle-Kurs.
Weitere Informationen zur Registrierung für das OER Librarian Network Germany erhalten Sie hier auf der Webseite der OER World Map.

Quelle:
biboer- Open Educational Resources in Bibliotheken: „OER Librarian Network“ (30.11.2017), online verfügbar unter: https://biboer.wordpress.com/2017/11/30/oer-librarian-network/