Bis zum 30.5. können sich gemeinnützige Kultureinrichtungen wie Bibliotheken bei der UNESCO um Fördermittel bewerben. Um die kulturelle Vielfalt und künstlerische Kreativität weltweit zu fördern, hat die UNESCO 1974 den „International Fund for the Promotion of Culture“ (IFPC) eingerichtet. Die Fördermittel des Fonds werden an Initiativen vergeben, die einen Beitrag zur internationalen kulturellen Zusammenarbeit leisten und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die eingereichten Projekte müssen zwischen April und Dezember 2015 durchgeführt werden.
Bewerbung: https://en.unesco.org/ifpc/content/about-fund
Quelle: http://www.bibliotheksportal.de/service/nachrichten/einzelansicht/article/ausschreibung-des-internationalen-fonds-zur-foerderung-von-kultur.html
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Bibliothekspolitik
Robert-Bosch-Stiftung: „Werkstatt Vielfalt“ fördert lebendige Nachbarschaft
Projekte, die Brücken zwischen Lebenswelten bauen und zu einer lebendigen Nachbarschaft beitragen, können sich für eine Förderung der „Werkstatt Vielfalt“ bewerben. Die Projekte:
- sind lokal oder stadtteilübergreifend angelegt.
- sind längerfristig ausgerichtet (6 – 24 Monate).
- fördern das Miteinander junger Menschen (8-27 Jahre) mit anderen Jugendlichen oder Menschen,
- vertiefen das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander und nutzen die unterschiedlichen Interessen, Erfahrungen und Fähigkeiten für ein gemeinsames Vorhaben und Engagement oder die Selbstwirksamkeit und aktive Teilhabe junger Menschen an ihrem Lebensumfeld unterstützen.
- Besonders berücksichtigt werden Projektanträge, die bereits einen konkreten Teilnehmerkreis nennen und die im Vorfeld mit Kooperationspartnern abgestimmt wurden.
Die Robert Bosch Stiftung fördert Projekte mit bis zu 7.000 € und mit einer Projektwerkstatt wo es Tipps von Fachleuten, Erfahrungsaustausch und Anregungen zur Weiterentwicklung des Programms gibt.
Einsendeschluss 3. Auswahlrunde: 15. 3. 2014, 4. Auswahlrunde: 15.9. 2014
Mehr Information: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/Programmbeschreibung3_2014.pdf
Neue Förderung für Kinder- und Jugendhilfe
Innovative Projekte der Kinder- und Jugendhilfe in der außerschulischen Jugendbildung können beim Bundesjugendministerium zur Förderung vorgeschlagen werden. Es gibt verschiedene Schwerpunkte, im Bereich der kulturellen Bildung ist es „Inklusion“. Fördersummen liegen zwischen 15.000 und 18.000 EUR pro Jahr.
Das Interessenbekundungsverfahren geht bis zum 20. Februar 2014.
Weitere Informationen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=203142.html
Quelle: http://www.bibliotheksportal.de/service/nachrichten/einzelansicht/article/neue-foerdermoeglichkeiten-fuer-kinder-und-jugendhilfe-frist-bis-2022014.html
BKM: Förderung von Projekten der kulturellen Bildung
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert vorbildliche Projekte der kulturellen Bildung. Ziel der Förderung ist es, kulturelle Institutionen zu ermutigen, neue Ansätze der Kulturvermittlung zu entwickeln. Dafür stellt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien jährlich insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Projekte, mit deren Verwirklichung noch nicht begonnen wurde. Für Projekte, die 2014 starten, endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2013. Weitere Infos: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kulturelleBildung/modellprojekte/_node.html
openTransfer: Hinweise zu Drittmittelförderung
Der dbv macht auf seinem Blog auf eine interessante Internetseite aufmerksam. Das open Transfer Blog sammelt Beiträge unterschiedlicher Autoren rund um das Thema Drittmittelfinanzierung (rechtl. Vorgaben, Kooperationspartner, Strategien). Aus den besten Beiträgen soll Ende 2013 ein kollaboratives E-Book entstehen.
mehr unter: www.opentransfer.de/#themen