Archiv des Monats “März 2013

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Filmvorführrechte in Bibliotheken

Der dbv teilt mit, dass es zu Filmvorführungen in Bibliotheken ein aktuelles Informationsschreiben vom dbv-Vertragspartner MPLC Deutschland GmbH gibt. MPLC Deutschland GmbH weist nochmals auf die Notwendigkeit einer Lizenzvereinbarung hin. Die Kosten hierfür richten sich nach der Sektionszugehörigkeit im dbv. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Gebühren für die musikalischen Darbietungen innerhalb der Filmwerke an die GEMA entrichtet werden müssen.

Das Schreiben von MPLC Deutschland GmbH hat der dbv auf der internen Seite seiner Website eingestellt:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/auffuehrungsrechte-fuer-filme-vereinbarungen.html

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„Q-thek“ jetzt eingetragene Marke

Seit 2010 entwickelt und erarbeitet das Land NRW im Rahmen des Projektes „Lernort Bibliothek“ eine Zukunftsstrategie für Öffentliche Bibliothek. Als ein Teilprojekt wurde das Konzept der „Q-thek“ entwickelt. Q-thek steht für eine anregende Lernumgebung in Öffentlichen Bibliotheken, in der moderne Technik, digitale und konventionelle Angebote kombiniert mit Kommunikationsflächen ansprechend präsentiert werden.

Der Begriff „Q-thek“ ist jetzt als Wortmarke im Register des Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und somit geschützt. Markeninhaberin ist das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW. Die Schutzdauer endet am 31.07.2022. Weitere Auskunft bei Fragen zur Verwendung des Begriffs erteilt das Dezernat 48 Öffentliche Bibliotheken der Bezirksregierung Düsseldorf.

Weitere Informationen zur Q-thek finden Sie hier.

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Neue Katalogisierungsregeln ab 2015

2015 wird RAK durch das neue Regelwerk RDA in der Katalogisierung abgelöst. RDA wurde in den anglo-amerikanischen Ländern unter Beteiligung der Deutschen Nationalbibliothek entwickelt. Die bei der Deutschen Nationalbibliothek eingerichtete Arbeitsgruppe zur RDA-Einführung in Deutschland hat folgenden Zeitplan vereinbart:
• Okt. 2012 – Dez. 2013: Erarbeitung der Anwendungsregeln
• Juli 2013 – Juli 2014: Testphase
• Juli 2013 – März 2015: Schulungen
• Ab März 2015: Anwendung in den Bibliotheken
Die Deutsche Nationalbibliothek hat die autorisierte deutsche Übersetzung des RDA-Regelwerkstextes für die Dauer von 12 Monaten kostenfrei als PDF-Datei bereitgestellt. Für die Praxis ausschlaggebend werden jedoch die Anwendungsregeln sein, die voraussichtlich nur als kostenpflichtiges Online-Tool zur Verfügung gestellt werden. Wer sich einen ersten Eindruck vom völlig neuen Katalogisierungsansatz verschaffen möchte, kann dies hier tun:
http://www.dnb.de/DE/Standardisierung/International/rdaDeutsch.html

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Neue Kinder- und Jugendbuch-Bestsellerlisten

buchreport hat, nach Diskussionen mit dem Arbeitskreis von Jugendbuchverlagen (avj), ein neues Bestsellerportfolio für Kinder- und Jugendbücher entwickelt und vier zielgruppenorientierte Bestsellerkategorien gebildet: Bilderbuch, belletristisches Kinderbuch, belletristisches Jugendbuch und Sachbuch.
http://www.buchreport.de/nachrichten/bestseller/bestseller_nachricht/datum/2013/01/10/das-vier-felder-plakat.htm

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Bis zu 10 Prozent eines Druckwerks dürfen Lehrer digital nutzen

Laut buchreport dürfen deutsche Lehrer künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Schulbüchern teilweise für den Unterricht digital vervielfältigen. Darauf einigten sich die Kultusministerien der Länder mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition.

Weitere Informationen: http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2012/12/07/praxisorientierte-digitale-nutzungsmoeglichkeiten.htm

Via Fachstelle Tübingen: Newsletter Öffentliche Bibliotheken 26. Februar 2013

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Datenschutz bei E-Book-Readern?

Heise online berichtet von einer Untersuchung der Electronic Frontier Foundation zum Datenschutz bei E-Book-Readern in den USA. Untersucht wurden die Datenschutzbestimmungen unter anderem von Google Books, Amazons Kindle, Kobo, Sony Reader, das Internet Archive und Adobe Content Server. Auch wenn die Rechtslage in den USA nicht unbedingt vergleichbar ist, so bietet der Bericht auch interessante Erkenntnisse für deutsche Nutzer.

Quelle und weitere Informationen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EFF-Datenschutz-bei-E-Book-Readern-auf-dem-Pruefstand-1761145.html

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Buchpreisbindung in Deutschland auch weiterhin für E-Books

Die Büchereizentrale Niedersachsen berichtet: „Die gesetzlich geregelte Buchpreisbindung gilt in Deutschland nicht nur für gedruckte Bücher, sondern auch für E-Books. Daher betrifft die Einigung im Kartellrechtsverfahren der EU-Kommission gegen mehrere europäische Verlage, nach der Online-Händlern in den nächsten zwei Jahren erlaubt wird, den Verkaufspreis für E-Books selbst festzulegen, Deutschland nicht. Der von der EU-Kommission abgesegnete sogenannte Agency-Vergleich, durch den einige Großverlage ihre Preishoheit bei E-Books aufgeben müssen, berührt die Preisbindungsgesetze nicht. Mehr dazu schreibt u. a. buchreport online

Quelle: BZ-Newsletter 02/2013

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BIX-Seminar 16.09.2013

Das Kompetenznetzwerk für Bibliotheken bietet auch in diesem Jahr wieder ein Seminar zum BIX an. Am 16. September 2013 steht der Umgang mit den BIX-Ergebnissen für eine erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wieder im Mittelpunkt. Die Veranstaltung findet in der Stadtbibliothek Nürnberg statt. Referentin ist Ilona Munique (Das WEGA-TEAM).

Weitere Informationen finden Sie hier.