Heute wird der Gesetzentwurf zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungsgesetz) in erster Lesung im Landtag NRW diskutiert. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf von den Landtagsfraktionen der CDU sowie der FDP.
„Die Funktion der öffentlichen Bibliotheken als Begegnungs- und kulturelle Veranstaltungsorte sowie ihre für die Ausübung des Grundrechts der Informationsfreiheit wichtige Rolle als Vermittler nur vor Ort nutzbarer Informationsangebote soll durch eine Änderung des Kulturfördergesetzes als im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben gesetzlich anerkannt und künftig in das Förderhandeln des Landes einbezogen werden.
Zugleich werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um über eine Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung öffentlichen Bibliotheken eine Öffnung an Sonntag- und Feiertagen zu ermöglichen.“ (S. 2)
Nach der 1. Lesung am 11.04.19 soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend -, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Link zum Gesetzentwurf Drucksache 17/5637