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„Lesen“ ins Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes, Feedback bis 20.10.

Die Stiftung Lesen und der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) bereiten aktuell eine Bewerbung zur Aufnahme des „Vorlesens“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vor. Die Aufnahme in das Verzeichnis würde den Wert und damit auch die Schutz- und Förderwürdigkeit des Lesens unterstreichen.

Online finden Sie den Antragsentwurf. Feedback dazu, gern auch weitere Argumente für den Wert des Lesens, werden bis zum 20.10.2019 erbeten. Ende Oktober wird der Antrag eingereicht.
Auch Fotomaterial, an dem Sie die Rechte haben, wird erbeten.
Kontakt: Kathrin Hartmann, hartmann@bibliotheksverband.de

 

 

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