Bibliotheken, Schulen und Universitäten können beim Deutschen Literaturfonds eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie eine(n) Autorin einladen möchten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Lesung oder das Autorengespräch mit Schülerinnen oder Studierenden sorgfältig vor- und nachbereitet wird, und dass es sich um literarisch herausragende Werke handelt. Anträge bis zu einer Höhe von 1.500 Euro sind nicht an ein Einreichdatum gebunden und werden schnellstmöglich bearbeitet. Mehr Informationen unter https://deutscher-literaturfonds.de/foerderung/foerderprogramm-fuer-schulen-und-universitaeten/
Quelle: dbv-Newsletter Nr. 166 2020 (20. Februar)