Im Digitalprogramm WissensWandel stehen 10 Millionen Euro für Bibliotheken und Archive zur Verfügung. Das Förderprogramm ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und wird vom Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) betreut. Es soll die Auswirkungen der Corona-Pandemie mildern.
Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche Bibliotheken und Archive in kommunaler, kirchlicher, freier oder sonstiger nichtstaatlicher Trägerschaft sowie – in entsprechender Trägerschaft – Organisationen, die im Bibliotheks- und Archivbereich für die Aus- und Fortbildung zuständig sind.
Was wird gefördert?
„WissensWandel“ fördert Maßnahmen zur Schaffung und Ausbau von nachhaltigen digitalen Angeboten in öffentlich zugänglichen Bibliotheken und Archiven. Ziel ist es, ein vielfältiges Angebot breit und zeitgemäß zugänglich zu machen – unabhängig von der physischen Öffnung der Einrichtung. Der Förderschwerpunkt liegt auf der Einführung und dem Ausbau innovativer Angebote und Services sowie neuer Nutzungsmöglichkeiten von Bibliotheken und Archiven.
Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:
(1) Digitales Medienangebot
(2) Vermittlungsangebote von digitaler Bildung, Kompetenz und Kultur (Digitale Transformation)
(3) Digitalisierung und Aufbereitung von Beständen als Grundlage für deren digitale Verarbeitung, Zugänglichmachung und Vermittlung
(4) Infrastruktur & Leistungsangebote als Grundlagen für die digitale Vermittlung
Die Maßnahmen müssen bis zum 31.8.2021 umgesetzt werden.
Wie wird gefördert?
Die Mindestantragssumme beträgt 10.000 Euro. Die maximale Antragssumme ist abhängig von dem gewählten Förderbereich und liegt zwischen 50.000-200.000 Euro. Erforderlich ist die finanzielle Eigenbeteiligung der Einrichtungen durch bare Eigenmittel oder Drittmittel in Höhe von 10 Prozent der Gesamtkosten.
Anträge werden ab dem 2.11.2020 laufend entgegengenommen und in Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31.1.2021. Anträge für „Leuchtturmprojekte“ müssen bis zum 31.12.2020 eingereicht werden.
Die Anträge werden ausschließlich über das Online-Antragsformular eingereicht. Das Antragsformular wird ab dem 2.11.2020, 10 Uhr, freigeschaltet.
Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V.: „WissensWandel – Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von NeustartKultur“ (Stand 09.10.2020), online verfügbar unter https://www.bibliotheksverband.de/dbv/projekte/wissenswandel.html