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Fortbildungsbedarf? – Jetzt Fördergelder für Inhouse- bzw. Regional-Schulungen bis 31.03. beantragen

Das Land NRW stellt auch für das zweite Halbjahr 2022 Fördergelder für Teamfortbildungen (Inhouse-Schulungen) sowie Schulungen zu Fachthemen (Regionalschulungen) bereit. Die Inhouse-Schulungen richten sich an ganze Teams. Die antragsstellende Bibliothek kann diese in Kooperation mit maximal zwei weiteren Bibliotheksteams durchführen, wenn das Team aus weniger als 10 Personen (Mindesteilnehmerzahl) besteht. Regionalschulungen ermöglichen eine Fortbildung zu einem Fachthema aus mindestens vier Bibliotheken. Mindestteilnehmerzahl sind hier ebenfalls 10 Personen.

Das Thema können antragsstellende Bibliotheken bei beiden Fortbildungsarten frei wählen – es muss aber einen bibliotheksfachlichen Bezug haben. Fortbildungen gab es zum Beispiel zu Social-Media-Strategien, Nachhaltigkeit, Entwicklung eines Leitbilds oder Strategieentwicklung.

Im zweiten Halbjahr 2022 können die Schulungen je nach Corona-Lage in Präsenz stattfinden. Bei der Durchführung von Inhouse- und Regional-Veranstaltungen gilt das Hausrecht der gastgebenden Bibliothek. Daraus folgt auch, dass diese Einrichtungen die Verantwortung für die Einhaltung der Corona-Regeln im Rahmen der dann jeweils gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW für Veranstaltungen dieses Typs tragen. Örtliche Hausregeln sind zu beachten, soweit sie über die in der gültigen Coronaschutzverordnung festgelegten Regelungen hinausgehen. Die Gesundheit von Dozentinnen und Dozenten sowie der Teilnehmenden hat oberste Priorität. Der Schulungswunsch in Präsenz sollte deshalb optimalerweise auch im Online-Format umsetzbar sein, falls eine kurzfristige Umstellung des Formates notwendig sein sollte.

Gefördert werden ein- und zweitägige Fortbildungen mit einer finanziellen Bezuschussung von maximal 80%. Die antragsstellende Bibliothek übernimmt die Bereitstellung von Raum und Technik sowie die Verpflegung vor Ort. Schulungen, an denen Nicht-Bibliotheksangehörige teilnehmen, sind nicht zuschussfähig. Die Inhouse- und Regionalschulungen sind eine Kooperation der Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW und dem ZBIW der TH Köln. Die Bewerbungsfrist für neue Anträge ist der 31. März 2022.

Die Anträge müssen entweder postalisch oder als Fax eingehen. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an Andrea Kasper (andrea.kasper(at)brd.nrw.de/Tel. 0211 / 475-5663) oder Sarah Hollendiek (sarah.hollendiek(at)brd.nrw.de/Tel. 0211/475-5760 wenden. Alle Vordrucke für Anträge sowie weitere Hinweise zur Antragstellung unter: https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/oeffentliche-bibliotheken/personalqualifizierung

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