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Offener Brief des dbv zur Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken: Über 500 Unterschriften

Opernhäuser, Museen und Theater sind sonntags selbstverständlich geöffnet, Schwimmbäder, Kinos und Konzerthäuser auch. Öffentlichen Bibliotheken ist es bislang gesetzlich verboten, ihre Informationsservices und kulturellen Bildungsangebote auch sonntags anzubieten, obwohl sonntags der Tag ist, an dem vor allem Familien und berufstätige Personen ihre Bibliothek gerne nutzen würden.

Nun haben über 500 Bibliotheksleitungen und -mitarbeitenden einen offenen Brief an die Bundesregierung unterzeichnet. Darin fordern sie eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes, das Bibliotheken im Vernehmen mit ihrer Kommune und ihrem Personalrat ermöglicht, sonntags mit Personal zu öffnen.

Dazu Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv): „Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken als ‚Dritte Orte‘ bundesweit zu ermöglichen. Bislang ist noch nichts passiert, obwohl eine gesetzliche Regelung zur Sonntagsöffnung insbesondere Menschen mit geringeren finanziellen und räumlichen Ressourcen zugutekäme. Der Bedarf nach niedrigschwelligen öffentlichen Orten, die der Bevölkerung Zugang zu Bildung, Kultur und Begegnung – auch und gerade an Sonntagen – ermöglichen, zeigt sich sehr deutlich an Pilotprojekten vieler Städte. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, mit der Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes den Zugang zu den Dienstleistungen von öffentlichen Bibliotheken an sieben Tagen in der Woche zu ermöglichen.“

Die Forderung des dbv unterstützen zahlreiche Personen aus Politik, Kultur und Bildung. In Videostatements machen sie deutlich, warum sie sich für die Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken einsetzen.

Zum Hintergrund
Aktuell ist es öffentlichen Bibliotheken nicht erlaubt, sonntags mit Personal zu öffnen. Der dbv fordert daher eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist jedoch die jeweilige Situation vor Ort entscheidend und eine ausreichende Personal- und Finanzausstattung in den Bibliotheken zentral.

Mehr Informationen zum Thema Sonntagsöffnung unter:

www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung

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