Die Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes hat ihre Interseite mit der Übersicht über die geschlossenen Gesamtverträge und Vereinbarungen aktualisiert.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
Zu § 60e Abs. 4 UrhG (Werke aus dem Bestand an Terminals innerhalb der Einrichtung) gibt es einen neuen Rahmenvertrag, dem Bibliotheken beitreten können, die Werke aus ihrem Bestand an Terminals innerhalb ihrer Einrichtung anzeigen wollen.
Zur Regelung des innerbibliothekarischen Leihverkehr nach § 60e Abs. 5 UrhG (Fernleihe) haben Kultusministerkonferenz und VG Wort einen neuen Gesamtvertrag geschlossen.
Der Gesamtvertrag zur Vervielfältigung an Schulen wurde ebenfalls neu geschlossen.
Für den Direktversand, der nicht innerbibliothekarischer Leihverkehr (Fernleihe) ist, hat die VG Wort einen Tarif aufgestellt.
Alle Vereinbarungen und Verträge finden Sie unter folgendem Link: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/urheberrecht-gesamtvertraege.html