Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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Urheberrecht in der Wissenschaft – Neue Broschüre des BMBF und dbv

Kürzlich erschien die Handreichung „Urheberrecht in der Wissenschaft“ des BMBF und des dbv. Dort wird erklärt unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke für die Lehre und Forschung im Hochschulbereich genutzt werden können. Die Handreichung bietet zu Beginn einen Überblick über die Begrifflichkeiten, die auch für Öffentliche Bibliotheken relevant sind.

Quelle: dbv Newsletter 155, 5.9.19

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Zusammenfassung: Umsatzsteuer für Bibliotheken

Ob Bibliotheken von der Umsatzsteuerpflicht betroffen sind, wurde in den letzten Wochen viel diskutiert. Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat eine Stellungnahme veröffentlicht, die den Sachverhalt zusammenfasst.

Es ist so, dass Einnahmen Öffentlicher Einrichtungen steuerfrei sind. Eine Umsatzsteuer fällt nur an, wenn es Wettbewerber gibt, die durch die Steuerbefreiung der Bibliothek im Nachteil wären. Da Öffentliche Bibliotheken keine Wettbewerber haben, sind bibliothekstypische Einnahmen (Gebühren, Kopierkosten, Fernleihe, Bücherflohmarkt etc.) von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt ebenso für nicht öffentlich geführte Bibliotheken, wenn diese einen entsprechenden Antrag stellen.

Umsätze, die nicht bibliothekstypisch sind und somit im Wettbewerb zu anderen Anbietern stehen (z.B. Speisen und Getränke), unterliegen denselben Regeln, wie die der Wettbewerber. Es gilt der Freibetrag von 17.500 € jährlich.

Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V.: „Umsatzsteuer und Öffentliche Bibliotheken“ (23.09.19), online verfügbar unter https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2019_09_23_Stellungnahme_Umsatzsteuer_und_%C3%96ffentliche_Bibliotheken.pdf

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Kulturausschuss veröffentlicht Stellungnahme zur Sonntagsöffnung

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW hat seine Beschlussempfehlung zum Entwurf des Bibliotheksstärkungsgesetzes veröffentlicht. Der Gesetzentwurf wird einstimmig befürwortet und könnte bereits Mitte Oktober verabschiedet werden.

Wörtlich heißt es in der Begründung unter anderem:

Öffentliche Bibliotheken seien Bildungseinrichtungen, die Medien- und Informationskompetenz gerade an Kinder und Jugendliche vermittelten.

Ihre Funktion als Zentren für Kultur und Bildung rechtfertige zudem die Bezeichnung öffentlicher Bibliotheken als „Dritte Orte“.

Der Gesetzentwurf problematisiert, dass öffentliche Bibliotheken als Orte der Kultur, anders als Museen, Theater oder kommerzielle Freizeiteinrichtungen, an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Sie könnten dadurch ihre Funktion als gesellschaftliche Begegnungsorte, die auch der nichtkonsumtiven Freizeitgestaltung dienen, nur unzureichend erfüllen.

Aus diesen Gründen sollten durch eine Änderung des Kulturfördergesetzes im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben gesetzlich anerkannt und künftig in das Förderhandeln des Landes einbezogen werden. Der Gesetzentwurf schaffe zudem die rechtlichen Voraussetzungen, um über eine Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung die Öffnung öffentlicher Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Es handele sich um ein in sich geschlossenes und aufeinander bezogenes Regelungsvorhaben.

Quelle: Landtag Nordrhein-Westfalen, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/7513, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5637 (27.09.19), online verfügbar unter https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7513.pdf

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Kulturausschuss des Landtags NRW einstimmig für die Sonntagsöffnung

Der Kulturausschuss des Landtags NRW hat sich vorgestern geschlossen für den Entwurf des Bibliotheksstärkungsgesetzes ausgesprochen. Der von CDU und FDP vorgebrachte Gesetzentwurf könnte nun bereits in einer der kommenden Plenarsitzungen des Landtags verabschiedet werden. Die nächste Sitzung findet am 09. und 10. Oktober statt.

Das Gesetz ermöglicht eine Änderung der Bedarfsgewerbeverodnung NRW, die die Sonntagsarbeit regelt. So würde den Kommunen ermöglicht, sich für eine von Fachpersonal begleitete Sonntagsöffnung  zu entscheiden.

Quelle: Rüger, Ekkehard: „Landtag macht Weg frei – Bibliotheken in NRW wohl bald auch sonntags geöffnet“ (26.09.19), online verfügbar unter https://www.wz.de/nrw/weg-fuer-sonntagsoeffnung-der-bibliotheken-in-nrw-frei_aid-46115231

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Verbändebündnis: Kritische Stellungnahme zur Mehrwertsteuer auf E-Books

Ein Bündnis aus Verbänden verschiedener Branchen (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Verband Bildungsmedien, Deutscher Bibliotheksverband, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Börsenverein des Deutschen Buchhandels) hat eine Stellungnahme zur Novellierung des Jahressteuergesetzes veröffentlicht.

Das Bündnis wirft der Bundesregierung vor, dass die Mehrwertsteueränderung auf 7% für elektronische Bücher nicht weitreichend genug sei. Bibliotheken / die Onleihe wird nicht berücksichtigt, da es sich nicht um ein einzelnes E-Book, sondern um eine Datenbank handelt.

„Wir begrüßen in dem neuen Gesetz grundsätzlich die steuerrechtliche Gleichstellung von elektronischen Publikationen und physischen Verlagsproduktionen. Der explizit benannte Ausschluss gebündelter Angebote digitaler Presse – Zeitschriften, Bücher oder Zeitungen – von der reduzierten Mehrwertsteuer ist jedoch absolut praxisfern und entspricht nicht der EU-Richtlinie“, so das Bündnis.

Die Verbände fordern den Gesetzgeber daher auf, den Gesetzestext entsprechend der EU-Richtlinie ohne Einschränkungen zu formulieren und den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent sowohl auf digitale Presse und Bücher als auch auf Datenbanken zu erstrecken.

Quelle: Verbändebündnis: „Stellungnahme zu Art. 8 Nr. 7 (Anfügung einer Nr. 14 in § 12 Abs. 2 UStG) des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 31.7.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz) – im Folgenden: Regierungsentwurf (RegE)“ (22.08.19), online verfügbar unter https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/Stellungnahme_Verb%c3%a4nde_erm%c3%a4%c3%9figte_Mwst._E-Books_29.8.19.pdf

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Reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Publikationen

Am 31. Juli 2019 hat die Bundesregierung das Jahressteuergesetz beschlossen. Demnach soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19% zukünftig nicht nur für Printmedien, sondern auch für digitale Publikationen gelten. Leider aber mit einer Einschränkung: Werden die Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten, gilt der weiterhin der volle Mehrwertsteuersatz. Dies betrifft zum Beispiel auch digitale Bibliotheksangebote wie die Onleihe.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Verband Bildungsmedien, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und der Deutsche Bibliotheksverband appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an den Bundestag Angebote von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften aus Datenbanken ebenfalls zu begünstigen. Sie begrüßen ausdrücklich die reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Einzelausgaben von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen.

Die gemeinsame Presseerklärung der Verbände finden Sie hier.

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E-Lending in Bibliotheken, kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Sachstand

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird.“

So steht es im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die FDP fragte bei der Bundesregierung nach, was konkret getan wird. Die Anfrage und die Antwort der Bundesregierung ist online hier zu finden.

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Hacker, Roman Müller-Böhm, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6459, online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/070/1907008.pdf#search=%22%22Drucksache%2019/7008%22%22

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Landesregierung berichtet im Landtag über die Digitalstrategie

Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart stellte am 10.04.2019 dem Landtag die Digitalstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen vor. In der Digitalstrategie werden über vierzig konkrete Ziele genannt, die in den kommenden Jahren erreicht werden sollen.

„Wir wollen Vorreiter werden und Nordrhein-Westfalen bis 2025 in die digitale Spitzengruppe führen, damit wir zum innovativsten und umweltfreundlichsten Industrie- und Dienstleistungsstandort Europas werden.  so Pinkwart: „Wir wollen die Digitalisierung Deutschlands von Nordrhein-Westfalen aus prägen und vorantreiben.“

Der Entwurf der Digitalstrategie wurde im Juli 2018 vorgestellt und danach mit Experten, Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern breit diskutiert.

Die Strategie ist abrufbar unter: www.digitalstrategie.nrw

Quelle: Wir in NRW Landesportal, Presseerklärung „Landesregierung unterrichtet den Landtag über die Digitalstrategie (10.04.2019) online verfügbar unter: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-unterrichtet-den-landtag-ueber-die-digitalstrategie

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NRW Landtag debattiert über Sonntagsöffnung

Am 11.04.2019 debattierte der Landtag NRW über den Gesetzesentwurf über das „Bibliotheksstärkungsgesetz“ (wir berichteten). Bibliotheken sollen dann auch Sonntags öffnen dürfen. Zustimmung gab es von Vertretern aller Parteien. Der Deutsche Gewerkschaftsbund äußerte sich bereits kritisch.

Der Gesetzesentwurf findet eine breite Öffentlichkeit und wird lebhaft diskutiert.

Der WDR hat zu diesem Thema einen Beitrag aus der Stadtbibliothek Leverkusen gesendet. Bibliotheksleiterin Eva-Marie Urban kommt darin zu Wort, sowie einige Kunden. Des weiteren wird auf ein Interview mit Frau Dr. Hannelore Vogt, Direktorin der Stadtbibliotheken Köln verwiesen, dass am Tag der Bibliotheken im letzten Jahr gesendet wurde. Weitere Informationen und die Beiträge finden Sie hier.

Ein weiteres Stimmungsbild hat die „Welt“ in einem Artikel über die Stadtteilbibliothek Rheydt in Mönchengladbach veröffentlicht. Den Artikel finden Sie hier.

Quellen: Ullrich, Christoph: „Alle Bibliotheken sollen sonntags öffnen dürfen“ (zuletzt aufgerufen am 15.04.2019), online verfügbar unter: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/bibliohek-sonntags-offen-100.html

Hoffmans, Christiane: „Bibliotheken sollen zu Dritten Orten werden“ (zuletzt aufgerufen am 15.04.2019), online verfügbar unter:  https://www.welt.de/regionales/nrw/article191839509/Bibliotheken-sollen-zu-Dritten-Orten-werden.html

 

 

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NRW Landtag beschäftigt sich mit Sonntagsöffnung von Bibliotheken

Heute wird der Gesetzentwurf zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungsgesetz) in erster Lesung im Landtag NRW diskutiert. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf von den Landtagsfraktionen der CDU sowie der FDP.

„Die Funktion der öffentlichen Bibliotheken als Begegnungs- und kulturelle Veranstaltungsorte sowie ihre für die Ausübung des Grundrechts der Informationsfreiheit wichtige Rolle als Vermittler nur vor Ort nutzbarer Informationsangebote soll durch eine Änderung des Kulturfördergesetzes als im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben gesetzlich anerkannt und künftig in das Förderhandeln des Landes einbezogen werden.

Zugleich werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um über eine Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung öffentlichen Bibliotheken eine Öffnung an Sonntag- und Feiertagen zu ermöglichen.“ (S. 2)

Nach der 1. Lesung am 11.04.19 soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend -, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Link zum Gesetzentwurf   Drucksache 17/5637