Alle Artikel in der Kategorie “Recht

Kommentare 0

Aktualisierung der Gesamtverträge zum Thema Urheberrecht

Die Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes hat ihre Interseite mit der Übersicht über die geschlossenen Gesamtverträge und Vereinbarungen aktualisiert.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
Zu § 60e Abs. 4 UrhG (Werke aus dem Bestand an Terminals innerhalb der Einrichtung) gibt es einen neuen Rahmenvertrag, dem Bibliotheken beitreten können, die Werke aus ihrem Bestand an Terminals innerhalb ihrer Einrichtung anzeigen wollen.

Zur Regelung des innerbibliothekarischen Leihverkehr nach § 60e Abs. 5 UrhG (Fernleihe) haben Kultusministerkonferenz und VG Wort einen neuen Gesamtvertrag geschlossen.

Der Gesamtvertrag zur Vervielfältigung an Schulen wurde ebenfalls neu geschlossen.
Für den Direktversand, der nicht innerbibliothekarischer Leihverkehr (Fernleihe) ist, hat die VG Wort einen Tarif aufgestellt.
Alle Vereinbarungen und Verträge finden Sie unter folgendem Link: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/urheberrecht-gesamtvertraege.html

Kommentare 1

Webinar-Aufnahme zu Datenschutz in Öffentlichen Bibliotheken

Am 10. Oktober hat die Büchereizentrale Niedersachsen, gemeinsam mit Dr. Harald Müller ein Webinar zum Thema „Datenschutz in Öffentlichen Bibliotheken“ durchgeführt. Die Aufnahme der 1,5-stündigen Fortbildung steht jetzt auf YouTube zur Verfügung.

https://youtu.be/NBW5FWOwdHU

Quelle: Newsletter der Fachstelle für das Öffentliche Bibliothekswesen Baden-Württemberg „Datenschutz-Webinar der Büchereizentrale Niedersachsen: Aufzeichnung jetzt verfügbar“ (16.11.2018), online verfügbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref23/Bibliothek/Fachinfo/Documents/2018_Newsletter_8.pdf

Kommentare 0

DSGVO: Anleitung für Datenschutzerklärung

Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat in dem Online-Magazin Upload einen Beitrag mit Erläuterungen und Tipps zur Erstellung einer Datenschutzerklärung veröffentlicht. Mit dem in Kraft treten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 haben sich rechtliche  Änderungen ergeben. Im Datenschutzrecht sind derzeit einige Punkte noch ungeklärt. Der Beitrag versucht daher grundsätzlich sichere und praxisnahe Wege aufzuzeigen und weist auf mögliche Risiken hin.

Thomas Schwenke „Datenschutzerklärung: Das muss enthalten sein“ (23.10.2018), online verfügbar unter:  https://upload-magazin.de/blog/11331-datenschutzerklaerung/?fbclid=IwAR30iTARI86RIDv3NyDqPD2QJP8P9biAG-s7K57NwldSP721iqLkXqcLd1Y

Kommentare 0

IFLA: Grundsatzerklärung zu Urheberrecht

Die  Internationale Vereinigung bibliothekarischer Verbände und Einrichtungen (IFLA) hat eine Grundsatzerklärung zur Kompetenzbildung im Urheberrecht abgegeben. Die Stellungnahme weist auf die besondere Bedeutung der Rechtskenntnis von Bibliotheksmitarbeiter*innen hin. Langfristig sei es notwendig mithilfe von Reformen das Urheberrecht zu modernisieren. Kurzfristig können jedoch große Fortschritte durch ein besseres Verständnis des Urheberrechts erzielt werden. Die Erklärung richtet sich an Regierungen, Bibliotheken, Bibliotheksverbände und Bibliothekslehrende.

IFLA-Stellungnahme zur Kompetenzbildung im Urheberrecht – Deutsche Fassung (PDF; 0,32 MB)

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 130 „IFLA-Grundsatzerklärung zur „Kompetenzbildung im Urheberrecht““ (27.09.2018), online verfügbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/datensaetze/newsletter-national/2013-ab-maerz/dbv-newsletter-nr-130-2018-27-september.html

Kommentare 0

Musterschreiben für das Recht auf E-Medien

Unter dem Motto „E-Medien in der Bibliothek – mein gutes Recht!“ werben EBLIDA, KNB und dbv bereits seit 2014 für das Recht auf Lizenzierung und Verleih von elektronischen Publikationen in Bi­bliotheken. Auf der Kampagnen-Seite des dbv kann man jetzt ein Musterschreiben an Bundestagsabgeordnete herunterladen. Mit dem Schreiben soll es Bibliotheksbenutzer*innen die Möglichkeit gegeben werden auf das eigene Recht auf zeitgemäße E-Medien-Versorgung hinzuweisen.

Das Musterschreiben finden Sie unter: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/kampagnen/2018_Musterbrief_E-Books_endg.docx

Die Bundestagsabgeordneten ihrer Wahlkreise können Sie hier ermitteln: https://www.bundestag.de/abgeordnete/

Quelle: dbv-Homepage „E-Medien in der Bibliothek“ (zuletzt aufgerufen am 19.10.2018), online verfügbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen/e-medien-in-der-bibliothek.html

Kommentare 0

Datenschutz: Mustervorlagen für Bibliotheken

Der deutsche Bibliotheksverband (dbv) bietet auf seiner Homepage eine Musterbenutzungsordnung zum Datenschutz an. Außerdem kann eine Vorlage einer Einwilligungserklärung zur Verwendung von Fotos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit heruntergeladen werden. Alle Vorlagen können an die Bedarfe der jew. Einrichtung angepasst werden.

Benutzungsordnung (Muster)
Dr. Harald Müller, Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ [docx, 29 KB]

Anlage Datenschutz zur Benutzungsordnung (Muster)
Dr. Harald Müller, Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ unter Verwendung einer Vorlage des Borromäusvereins [docx, 27 KB]

Einwilligungserklärung zur Verwendung von Fotos (Muster)
Dr. Harald Müller, Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ [docx, 15 KB]

Kommentare 0

Entscheidung zur Urheberrechtsreform gefallen

Am 12. September 2018 hat das EU-Parlament mit deutlicher Zustimmung über die neue Urheberrechtsreform entschieden. Ziel der Reform soll es sein Urheber von Bild-, Text- und Tonmaterialien rechtlich vor kommerzieller Nutzung seitens Dritter im digitalen Raum ohne Genehmigung zu schützen.

Besonders treffen wird es dabei große Onlineplattformen wie Google, Facebook oder Youtube. Um urheberrechtlichgeschützes Material erkennen zu können, sei es laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen „so gut wie sicher, dass verpflichtende Upload-Filter kommen“. Folge dessen wäre, dass auch legale Inhalte betroffen sein können, da Filter nicht zwischen geschütztem Material und beispielsweise Parodien oder Satire unterscheiden können.

In den kommenden Wochen kommt es zwischen dem Verhandlungsleiter des Parlaments Axel Voss, dem EU-Rat und der Kommission zu einem Trilog, in dem über einen endgültigen Kompromiss entschieden wird. Dieser wird anschließend nochmals den Regierungsvertretern vorgelegt.

Ausführlichere Informationen zu dieser Reform und zu Upload-Filtern können Sie in den folgenden Quellen nachlesen:

Quellen:
Heise: „EU-Copyright-Reform- ‚Viele legale Inhalte werden einfach verschwinden'“ (20.09.2018), online verfügbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Copyright-Reform-Viele-legale-Inhalte-werden-einfach-verschwinden-4163531.html

Heise: „Urheberrechtsreform: Was hat das EU-Parlament tatsächlich beschlossen?“ (20.09.2018), online verfügbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrechtsreform-Was-hat-das-EU-Parlament-tatsaechlich-beschlossen-4165818.html

WDR: „Upload-Filter: Sie kommen – teilweise zu Recht“ (20.09.2018), online verfügbar unter: https://blog.wdr.de/digitalistan/uploadfilter/

bit-online: „Bitkom kritisiert EU-Urheberrechtsreform als rückwärtsgewandt“ (20.09.2018), online verfügbar unter: http://www.b-i-t-online.de/neues/5247

Kommentare 0

Aktueller Stand des Marrakesh-Abkommens zum Urheberrecht für sehbehinderte Menschen

In 2006 haben 161 Länder die Konventionen für Rechte von Personen mit Behinderungen (CRPD) unterzeichnet. In 2013 wurde das Marrakesh-Abkommen als Teil eines internationalen Urheberrechts-Abkommens beschlossen. Das Abkommen wird von der World Intellectual Property Organization (WIPO) verwaltet. Ziel war es verbindliche Urheberrechtsausnahmen für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Menschen zu schaffen. Mitgliedsstaaten haben bis zum 11. Oktober 2018 Zeit um nationales Recht dahingehend anzupassen, denn dann werden die Regelungen des Abkommens rechtskräftig.

Die IFLA (International Federation of Library Associations and Institutions) hat jetzt einen aktuellen Stand (14.06.2018) über die jew. nationalen Bemühungen gegeben. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz liegt ein Referentenentwurf vor (hier). Die IFLA hat außerdem die vorliegenden Gesetzesentwürfe bewertet. Der aktuelle deutsche Entwurf schneidet dabei schlecht ab.

Overview Provisions_IFLA_Marrakesh.PNG

Den vollständigen IFLA-Bericht finden Sie unter: https://www.ifla.org/files/assets/clm/update_marrakesh_eu_june_2018.pdf

Quelle: IFLA Homepage „On Track or Off the Rails? IFLA publishes an update current status of transposition of the Marrakesh Directive in Europe“ (14.06.2018), online verfügbar unter: https://www.ifla.org/node/58730

Kommentare 0

Hakenkreuze in Videospielen

Zukünftig können Hakenkreuzdarstellungen in Videospielen erlaubt werden.

Nach einer veränderten Rechtsauffassung, kann die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) sich dabei auf die Sozialadäquanzklausel des §86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches berufen.

Dazu Elisabeth Secker (Geschäftsführerin der USK):

„Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen“.

Weitere Informationen zum stark diskutierten Thema unter:

Quelle: Daniel Herbig: „USK kann Hakenkreuze in Videospielen zulassen“ (09.08.2018), online verfügbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/USK-kann-Hakenkreuze-in-Videospielen-zulassen-4132430.html?hg=1&hgi=24&hgf=false

Kommentare 0

Urteil des Bundesgerichtshofs zu Störerhaftung für öffentliches WLAN

Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen eines Prozesses ein Urteil gefällt, welches die Ende 2017 abgeschaffte Störerhaftung bestätigt. Die Störerhaftung sah unter anderem vor, dass Betreiber von öffentlichem WLAN für das rechtswidrige Verhalten ihrer Nutzer- bspw. das Herunterladen illegaler Dateien- haftbar gemacht werden können.
Das oben erwähnte Urteil unterstützt die Betreiber insofern, dass sie im Zuge solcher Vorfälle nicht mehr wegen Unterlassung oder Schadensersatz belangt werden können. Liegt ein konkreter Rechtsbruch vor, kommt jedoch ggf. ein Sperranspruch des Rechtsinhabers in Betracht. In diesem Fall muss der Betreiber dafür Sorge tragen, dass problematische Inhalte gesperrt werden.

Weitere Informationen zum Urteil können der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs sowie einem WDR-Beitrag zu dem Thema entnommen werden.

Quelle:
Urheberrecht in Öffentlichen Bibliotheken: „BGH: Sperr- statt Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN“ (01.08.2018), onlien verfügbar unter: https://oliverhinte.wordpress.com/2018/07/28/bgh-entscheidung-zur-stoererhaftung-bei-offenen-wlans-in-deutschland-2/