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DBS: Fragen rund um die besonderen Services in der Pandemie

Wie auch im letzten Jahr fragen sich viele von Ihnen, wie die Daten während des Lockdowns im Berichtsjahr 2021 korrekt eingetragen werden sollen. Aus gegebenem Anlass hat die Steuerungsgruppe den Sachverhalt geklärt und für Sie zusammengestellt. Zunächst zu den Begriffen, die in dem Zusammenhang immer wieder fallen:

Click and Collect:
Dieser Begriff meint einen Bestell- und Abholdienst, Bibliotheksnutzer:innen können Medien auswählen und auf unterschiedlichen Wegen in der Bibliothek zur Abholung bestellen. Der Zutritt zur Bibliothek ist dabei grundsätzlich nicht möglich. Im Sinne der DBS ist demnach die Bibliothek geschlossen.
Wurde für Click and Collect ein Termin vergeben, um z.B. Andrang vor der Bücherei zu vermeiden oder um bestimmte Gruppen besonders zu schützen, ohne dass die Bibliotheksräume grundsätzlich zugänglich waren, gilt die Bibliothek ebenfalls als geschlossen und diese Zeit kann nicht als Öffnungszeit gezählt werden.
Ausschließliche Click and Collect-Zeiten sind auch nach dem Lockdown als Schließzeiten zu werten, diese Zeiten dürfen also nicht in die Öffnungszeiten eingerechnet werden. Das ist auch dann der Fall, wenn Sonderzeiten für Click and Collect eingerichtet wurde.
Bieten Bibliotheken Click and Collect als zusätzlichen Service während der regulären Öffnungszeit an (Bibliotheken sind also gleichzeitig und grundsätzlich für alle zugänglich), ist die Bibliothek im Sinne der DBS geöffnet.

Click and Meet:
Darunter versteht man, dass Nutzer:innen einen Termin buchen können, zu dem sie die Bibliothek betreten können. Die Bibliotheksräume sind somit uneingeschränkt für Nutzer:innen zugänglich. Im Sinne der DBS ist die Bibliothek demnach geöffnet, wenn auch unter Einschränkungen. 

Im Folgenden finden Sie die Entscheidungen und Begründungen zu den einzelnen DBS-Fragen:

DBS-Frage 7: Jahresöffnungsstunden mit Bibliothekspersonal
Entscheidung:
Die Zeiten, in denen ein Zugang zu den Bibliotheksräumen nur durch Terminbuchung möglich ist/war, werden zu den Jahresöffnungsstunden hinzugezählt.
Die Zeiten, in denen lediglich Click and Collect ermöglicht werden/wurden, zählen nicht zu den Jahresöffnungsstunden.
Begründung:
Als Öffnungszeit zählen die Zeiten, in denen die Bibliotheksräume für die Besucher:innen zugänglich sind. Dies ist in der Regel bei Click and Meet der Fall, bei Click and Collect nicht (Ausnahme: die Bibliothek ist geöffnet, bietet aber gleichzeitig weiterhin Click and Collect an). Dieser Entscheidung liegt die Überlegung zugrunde, dass in ein paar Jahren rückwirkend erkennbar sein soll, dass es 2020 ff besondere Jahre gab, in denen die Bibliotheken auf Grund der Pandemiesituation nicht wie gewohnt öffnen konnten wie in den Jahren zuvor und hoffentlich auch in den Jahren danach.

DBS-Frage 7.1: Jahresöffnungsstunden für Open Library (servicefreie Zeit)
Entscheidung:
Falls für die Einlasskontrollen dieser Zeiten Bibliothekspersonal *ausschließlich* für die Einlasskontrollen eingesetzt wurden/werden, ist dies trotzdem als Open Library zu werten. Es muss aber gegeben sein, dass keine bibliothekarischen Services angeboten wurden.
Begründung:
Soweit nur die Einlasskontrollen durch Bibliothekspersonal durchgeführt wurden, ist das Prinzip der Open Library nicht betroffen.

DBS-Frage 8: Wochenöffnungsstunden mit Bibliothekspersonal
Entscheidung:
Hier ist die Regelöffnungszeit einzutragen. Reduzierte Bibliothekszeiten, z.B. durch den Lockdown oder durch sonstige Beschränkungen, werden hier nicht berücksichtigt.
Begründung:
Es soll deutlich werden, wie viele Stunden die Bibliothek in der Regel pro Woche erreichbar ist.

DBS-Frage 8.1: Wochenöffnungsstunden für Open Library (servicefreie Zeit)
Entscheidung:
Hier sind die „normalen“ Wochenöffnungsstunden für Open Library anzugeben, unabhängig von evtl. Schließzeiten während des Lockdowns etc.
Begründung:
Es soll deutlich werden, wie viele Stunden die Bibliothek normalerweise im Rahmen der Open Library nutzbar ist.

DBS-Frage 12: Besuche
Entscheidung:
Alle Besuche dürfen gezählt werden. Dies gilt auch für Besuche im Rahmen von Click and Collect während der Schließzeiten.
Begründung:
Besuche während der Schließzeiten sollen vergleichbar der Außenrückgabe gezählt werden.

DBS-Frage 14, 16, 19, 25, 29: Entleihungen
Entscheidung:
Die Entleihungen können gezählt werden, unabhängig davon, ob sie während der Schließzeiten oder während der Öffnungszeiten getätigt wurden. Pauschalverlängerungen sollten möglichst herausgerechnet werden. Ist das Herausrechnen jedoch nicht möglich, können diese ebenfalls in den genannten Fragen eingerechnet werden.
Begründung:
Alle Entleihungen (physisch und digital) sollen abgebildet werden. Pauschalverlängerungen – also Verlängerungen ohne Nutzerantrag – sollten möglichst herausgerechnet werden. Da einige Bibliothekssysteme diese Verlängerungen nicht herausrechnen können, soll eine vermehrte N-Eingabe in der jährlichen Statistik vermieden werden. Die Tatsache, dass Pauschalverlängerungen eingerechnet wurden, soll in 199 vermerkt werden.

DBS-Frage 66 ff: Personalkapazität
Entscheidung:
Alle Arbeitsstunden, die während der Schließzeiten von Bibliotheken getätigt wurden, können abgebildet werden.
Begründung:
Die Bibliotheken sollen darstellen können, dass sie während der Schließungen gearbeitet und Services angeboten haben. Die Arbeitsstunden, die in DBS-Frage 7 nicht abgebildet werden (z.B. Click and Collect) werden hier sichtbar. Wurden während des Lockdowns z.B. die Öffnungsstunden für Click and Collect angeboten, sind diese Stunden hier nachgewiesen. 

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Tagung „Bibliothekspädagogik und Deutschdidaktik im interdisziplinären Gespräch“ am 28.01.2022

Am 28.01.2022 richten die Deutschdidaktik-Lehrstühle an den Standorten Eichstätt und Würzburg eine virtuelle Tagung mit dem Ziel der besseren Vernetzung von Bibliothekspädagogik und Deutschdidaktik aus. Unter dem Tagungsthema „Bibliothekspädagogik und Deutschdidaktik im interdisziplinären Gespräch“ diskutieren wir Qualifizierungswege, Ausbildungsinhalte, disziplinäre Diskurse und loten gemeinsame Schnittstellen in Forschung, Ausbildung/Lehre und Vermittlungspraxis aus.

Anmeldung: bis spätestens 26.01.2022 an anna.gruber@ku.de

Mehr Informationen sowie das Tagungsprogramm unter https://www.ku.de/slf/germanistik/didaktik-der-deutschen-sprache-und-literatur/projekte/tagung

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Virtuelle Weiterbildungsmesse für weiterbildende und berufsbegleitende Angebote / 14.01.22

„Wandel ist die einzige Konstante“ – so lautet das Motto der virtuellen Weiterbildungsmesse, die am Freitag, 14. Januar von 16.00 bis 19.30 Uhr, stattfindet. Im Mittelpunkt steht die Präsentation von Weiterbildungsmöglichkeiten und praktischen Angeboten verschiedener informationswissenschaftlicher Institute, Fachbereiche und Weiterbildungszentren im deutschsprachigen Raum. Neben dem Informationsangebot gibt es auch die Möglichkeit, eigene Fragen in individuellen Gesprächen zu stellen. Veranstalter sind die Konferenz der informations- und bibliothekswissenschaftlichen Ausbildungs- und Studiengänge (KIBA), die Sektion 7 im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) und die Ausbildungskommission der Deutschen Gesellschaft für Information und Wissen e.V. (DGI).

Anmeldung unter: https://www.wit-wildau.de/zentrale-weiterbildungsmesse/

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BIB: Austauschveranstaltung für deutsche Schulbibliothekar*innen; 02.02.2022

Am 2. Februar 2022 findet eine Infoveranstaltung für Schulbibliotheken mit Irina Nehme als deutsches Mitglied der ständigen IFLA-Kommission Schulbibliotheken statt. In der Veranstaltung wird Nehme das IFLA-Manifest für Schulbibliotheken, weitere Positionspapiere und Richtlinien, den Action Plan 2021-2023 für Schulbibliotheken sowie den International School Library Month (ISLM) vorstellen. Zentrale Ziele der Veranstaltung sind, dass sich Schulbibliothekar*innen im BIB kennenlernen, austauschen und über Lobbyarbeit für ihre Einrichtungen diskutieren.

Die Online-Veranstaltung findet am 2. Februar 2022 von 17:00 bis 19.00 Uhr auf der Konferenzplattform Zoom statt. Eine Anmeldung ist über die Plattform Eveeno möglich.

Quelle:Service für One Person LibrariesThink global – act local: deutsche Schulbibliotheken im internationalen Schulbibliothekswesen“ (06.01.2022)

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Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung im Ruhrgebiet“; Antragsfrist 21.02.2022

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat am 15.12.2021 die neue Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung Ruhrgebiet“ veröffentlicht. Die Richtlinie ermöglicht die Förderung künstlerischer, ruhrgebietsbezogener Kooperationsprojekte von Schulen in der Region. Die Möglichkeit außerschulische Lernorte, wie bspw. Bibliotheken, einzubeziehen, wird in der Richtlinie ausdrücklich erwähnt.

Fördervoraussetzungen sind:
– Die Begleitung des Projekts durch eine Lehrkraft
– Die Durchführung an der Schule oder an einem außerschulischen Lernort
– Teilnahme mit einer Klasse, als klassen- bzw. jahrgangsübergreifendes Projekt oder im Ganztag (mindestens 15 Schüler*innen)
– Einbezug ruhrgebietsspezifischer Themen, Kultureinrichtungen oder Lernorte
– Ermöglichung von künstlerischer Tätigkeit bzw. kultureller Teilhabe, ggf. Verknüpfung mit bestehenden schulischen (kulturellen) Konzepten
– mindestens 2000 € Gesamtkosten (max. Zuwendungshöhe 3.000 €)

Anträge können von den Fördervereinen der Schulen bis zum 21.02.2022 bei Bildungspartner NRW gestellt werden. Im Januar 2021 finden einstündige digitale Informationsveranstaltungen zur Förderrichtlinie statt:

18.01.2022, 15 Uhr Anmeldung 
20.01.2022, 13 Uhr  Anmeldung  
21.01.2022, 14 Uhr Anmeldung

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bildungspartner.nrw  

Quelle: Bildungspartner NRW „Förderung Kultureller Bildung im Ruhrgebiet“ (06.01.2022)

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Medienbildung in der Bibliothek

In dem unten verlinktem kurzem Film „Medienbildung in der Bibliothek“ wird erklärt, was es bedeutet, medienkompetent zu sein und warum Bibliotheken ideale Orte für medienpädagogische Projekte sind. Der Film zeigt, wie wichtig Bibliotheken bei der Medienbildung ihre Nutzer*innen ist und wie sie diese unterstützen können.

Webseite der Netzwerk Bibliothek – Medienbildung (zuletzt aufgerufen am 06.01.2022), online verfügbar unter: https://netzwerk-bibliothek.de/de_DE/theoretische-grundlagen  des Netzwerk Bibliothek.

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Stadtbibliothek Wuppertal: Stadtteilbibliothek wird integriert in Campus

Die Stadtteilbibliothek Wichlinghausen bekommt einen neuen Standort und wird Teil eines gemeinnützigen Projektes innerhalb des Stadtteils. Der Platz im bisherigen Standort reicht nicht mehr aus, um die hohe Nachfrage zu bedienen.

Geplant wird die neue Stadtteilbibliothek als Medienzentrum, Treffpunkt und Veranstaltungsort mit rund 200 qm innerhalb des Bob-Campus. Der Campus definiert sich als Ort mit einer Kindertagesstätte, Schulräumen, Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen, Wohnungen und einem Nachbarschaftspark auf dem Gelände einer ehemaligen Textilfabrik. Die Bibliothek soll in die Nachbarschaftsetage ziehen. Auf den 1000 Quadratmetern der unteren Ebene der Fabrik sollen außerdem flexible Räume für Sport, nachbarschaftliche Aktivitäten sowie eine Küche entstehen.

In der neuen Stadtteilbibliothek stehen weiterhin Medien zur Ausleihe zur Verfügung, in Kombination mit Raum zur interkulturellen Begegnung und für Veranstaltungen zur spielerischen Lese- und Sprachförderung. Auch eine „Bibliothek der Dinge“ ist geplant. Kooperationen sind mit dem Quartiersbüro, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendamt, Jobcenter, der Diakonie und der Geschichtswerkstatt angedacht.

Finanziert werden soll der Umzug durch Baukostenzuschüsse aus dem städtischen Haushalt sowie die Einrichtung durch Drittmittel für Mobiliar und Medien. Der Umzug ist für 2023 geplant.

Quelle: WZ „Stadtteilbibliothek zieht auf den Bob-Campus“ (02.01.2022)

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Bottroper Stadtbibliothek wird saniert

Ab Mitte Januar ist die Stadtbibliothek Bottrop in einer provisorischen Unterkunft in der Paßstraße zu finden, da die Hauptstelle der Stadtbibliothek umgebaut wird. Die Räume werden mithilfe von Landesmitteln energetisch saniert und komplett neu gestaltet.

In der vorübergehenden Bleibe der Bibliothek stehen den Nutzerinnen und Nutzern weiterhin 11.000 von den 70.000 Medien zur Verfügung. Darunter befinden sich Kindermedien, Romane und Hörbücher für Erwachsene aus den letzten Jahren sowie die Zeitschriften des Jahrgangs 2022 und aktuelle Neuerscheinungen.

Die Neueröffnung im Kulturzentrum ist für Ende August oder für den September geplant.

Quelle: WAZ „Bottrops provisorische Bibliothek nimmt gerade Gestalt an“ (25.12.2021)

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Die Stadtbücherei Grevenbroich verbessert Kunden-Service

Die Bibliothek stellt die Verbuchung ihrer Medien um. An mehreren Selbstverbucherterminals können Kundinnen und Kunden künftig selber Medien ausleihen und über eine Außenrückgabe auch rund um die Uhr zurückgeben. Mit der Umstellung auf RFID- Technologie soll der Aufwand für Ausleihe und Rückgabe reduziert werden. Die frei werdenden Ressourcen sollen verstärkt für die Beratung der Leserinnen und Leser eingesetzt werden. Zudem ist geplant, einen zusätzlichen Servicepoint im ersten Stock der Bücherei einzurichten. Das Projekt wird mit Fördermittel des Landes aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft unterstützt. Außerdem hat das Bibliotheksteam vor, das Tiefparterre zu einem Arbeits- und Lernraum umzubauen und mit digitalen Geräten auszustatten.

Quelle: Wiljo Piel, „Stadtbücherei verbessert Kunden-Service“ (15.12.2021), online verfügbar unter: https://rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/grevenbroich-stadtbuecherei-verbessert-kunden-service_aid-64609479