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DBS 2015 – Änderungen im Bereich „Digitale Angebote“

Das Protokoll der letzten Sitzung der Steuerungsgruppe ist auf den Webseiten der DBS veröffentlicht. Ein Blick in das Protokoll lohnt sich. Die Steuerungsgruppe hat sich intensiv mit dem Thema „Digitale Angebote“ beschäftigt:

Zählung von virtuellen und elektronischen Medien
– wie werden künftig Onleihe-Nutzer in der DBS gezählt,
– wie werden künftig virtueller Bestand/virtuelle Entleihungen und Zugang/Abgang an Medieneinheiten in Onleihe-Verbünden erfasst. Was ist hier bei DiViBib-, Ciando- oder sonstigen Geschäftsmodellen technisch möglich bzw. zu berücksichtigen.
Die Steuerungsgruppe spricht sich einstimmig dafür aus, Onleihe-Nutzer künftig in den DBS-Fragen 9 bis 11 mit zu erfassen. Ein Entleiher (aktiver Nutzer) ist zukünftig auch eine Person, die mindestens einmal einen Download getätigt hat. Die Erläuterungen werden ergänzt:

  • NEU: Definition DBS-Frage 9 (Entleiher – aktive Nutzer):Entleiher sind die Benutzer, die im Berichtsjahr mindestens einmal (physisch oder virtuell) Medien entliehen haben.
  • Die Definitionen DBS-Frage 10a und b entsprechend DBS-Frage 9.
  • DBS-Frage 11 (Neuanmeldungen): Als Neuanmeldungen gelten Benutzer, die sich im Berichtsjahr in der Bibliothek erstmalig (physisch oder virtuell) angemeldet haben.
  • DBS-Frage 36: die Definition wird erweitert. (Vorschlag DBS-Redaktion) : „Unter Zugang an Medieneinheiten wird die Zahl aller Medieneinheiten (hierzu zählt auch lizenzierter Zugang) angegeben, die dem Bestand der Bibliothek durch Kauf, Tausch, Schenkung oder aus anderen Quellen im Laufe des Berichtsjahres als Eigentum der Bibliothek hinzugefügt wurden. Empfangene Austauschbestände zählen bei der nehmenden Bibliothek nicht als Zugang. Zeitschriftenhefte werden hier mitgezählt.“ Die DBS-Redaktion prüft, in welchen DBS-Fragen der lizenzierte Zugang ergänzt werden muss. Weiterhin prüft die DBS-Redaktion in welchen Definitionen neben DiViBib auch ‚Ciando oder sonstige Anbieter‘ genannt werden müssen.

Zum Protokoll: http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/produkte/dbs/aktuell/protokolle/

 

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dbv: Pressemeldung zur Kampagne: „The Right to E-Read“

„Zum Auftakt der europäischen Bibliothekskampagne „The Right to E-Read“ forderten Vertreter des Bibliothekswesens Bundespolitiker auf, sich für die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern einzusetzen. Bibliotheken dringen in Bezug auf E-Books und Elektronische Medien auf eine Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechtes im Urheberecht, auf die entsprechende Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien und die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von E-Books an die reduzierte Mehrwertsteuer für gedruckte Bücher. Hintergrund dieser Forderung ist die Weigerung einiger, unter anderem auch großer Verlage, Öffentlichen Bibliotheken die Entleihung von E-Books zu ermöglichen. „

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/deutscher-bibliotheksverband-fordert-rechtliche-gleichstellung-von-e-books-und-gedruckten-buechern.html  

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Medienpass-Kongress 27.06.14

Die vierte Ausbaustufe des Medienpasses NRW ist abgeschlossen. Im nächsten Schuljahr werden Kompetenzrahmen und Lehrplankompass für die Grundschulen und die komplette Sekundarstufe I zur Verfügung stehen. Für die Klassen 7-9/10 kann erstmalig ein digitaler Medienpass zur Dokumentation des Kompetenzerwerbs genutzt werden.
Beim Kongress werden die Ergebnisse der letzten Erprobungsphase präsentiert und Unterrichtsideen sowie Möglichkeiten für Kooperationen mit außerschulischen Partnern für alle Altersstufen vorgestellt.
Nach einem einführenden Vortrag, in dem Prof. Dr. Christoph Klimmt einen Input zum Thema „Kritischer Umgang mit Medienangeboten durch Jugendliche: Relevanz, Befunde, Herausforderungen“ geben wird, besteht in zwei Themenschienen die Gelegenheit, Workshops zu einzelnen Kompetenzbereichen zu besuchen und Einblicke in die konkrete Arbeit mit dem Medienpass NRW zu gewinnen.
Die Teilnahme am Kongress ist kostenlos. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie ab Anfang Mai 2014 unter http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Termine/

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Storytelling für Multimedia-Präsentationen

Jens Radü, Multimedia-Journalist, hat für die Zeitschrift „journalist“ Heft 12/2013 einen Artikel mit seinen 5 goldenen Regeln für das multimediale Storytelling verfasst.
Die 5 Regeln in Kurzform:

  1. Die Geschichte: „…Die Geschichte ist die Geschichte ist die Geschichte…“ Stellen Sie sich die Fragen: Worum geht es in der Geschichte? Ist das die richtige Geschichte für eine multimediale Darstellung?
  2. Die Dan-Brown-Regel: „Sätze wie „Zu diesem Zeitpunkt wusste Professor Langdon noch nicht, dass er in fünf Stunden sterben sollte“ sind wenig subtil. Aber sie funktionieren…“ Die Klickraten steigen laut Herrn Radü bei Nummerierungen der Teile, bzw. beim Ausblick auf kommende Elemente.
  3. Die Orchester-Regel: „…Es ist wie im Orchester: Jedes Instrument hat seinen eigenen Klang, seine spezifischen Stärken und Schwächen. Genau wie die unterschiedlichen Elemente des multimedialen Erzählens…“ Elemente wie Video, Audio, Foto und Texte haben ihre spezifischen Stärken und Schwächen. Es gilt sie dosiert und bewusst einzusetzen.
  4. Das Team: „…eine One-Man-Show. Und eine Ausnahme…“. Jeder bringt seine Sichtweise und Fähigkeiten mit und bereichert die Darstellung.
  5. Verzichtet!: „Konzentriert euch auf den Weg, erzählt die Geschichte vom Anfang bis zum Ende, lasst Nebenstränge und Spielereien weg…“ Entscheidend ist die Reduktion auf das Wesentliche.

Artikel: http://www.journalist.de/ratgeber/handwerk-beruf/redaktionswerkstatt/multimediareportagen-verzichtet.html