Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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dbv: Datenschutz-Grundverordnung – Handreichung für Bibliotheken

Am 25. Mai wird die allgemeine Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) in Kraft treten. Die dbv-Rechtskommission hat eine Handreichung für Bibliotheken erarbeitet.

In den Dokument „Datenschutz ab Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung – Handreichung für Bibliotheken“ werden speziell für Bibliotheken kurz und knapp die Neuerungen durch die Datenschutz-Grundverordnung dargestellt.

Brehm, E.; Knaf, K.; Talke, A.: Datenschutz ab Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung – Handreichung für Bibliotheken (PDF, 0,33 MB)CC BY 3.0 DE

 

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EU-Urheberrechtsreform: Mehr als 80 Organisationen unterzeichnen Offenen Brief

Aufgrund der bedenklichen Entwicklungen bei der Reform des EU-Urheberrechts haben mehr als 80 Organisationen, darunter der dbv,  unter der Federführung von „Copyright for Creativity“ den Ministern im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ und anderen relevanten EU-Akteuren einen Offenen Brief zukommen lassen. In dem Schreiben verweist die Koalition auf bisherige Analysen und Schreiben zum Thema und fordert die Rücknahme von Vorschlägen, die den Zugang zu Forschung einschränken würden sowie die Verbesserung der Vorschläge hinsichtlich Text und Datamining, Urheberrecht im Rahmen von Lehrtätigkeiten, Erhaltung des Kulturerbes und Zugang zu Werken für nicht-kommerzielle Zwecke.

OPEN LETTER IN LIGHT OF THE COMPETITIVENESS COUNCIL ON 30 NOVEMBER 2017 (PDF; 0,4 MB)

Quelle: dbv: „dbv-Newsletter Nr. 110“ (07.12.2017), online verfügbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/datensaetze/newsletter-national/2013-ab-maerz/dbv-newsletter-nr-110-2017-07-dezember.html

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Richtlinie zur Nutzung von sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Stefan Brink, hat eine Richtlinie zur Nutzung von sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen herausgegeben. Die Richtlinie thematisiert u.a.  die Notwendigkeit eines Nutzungskonzepts, die Grenzen der Nutzung und die Betreuung eines Social Media-Auftritts.

Quelle: LfDI – „Neue Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen“ (02.11.2017), online verfügbar unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/2017.11.02._Richtlinie-zur-Nutzung-sozialer-Netzwerke-durch-%C3%B6ff.-Stellen.pdf

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Das Ende der Störerhaftung für Öffentliches WLAN

Matthias Kluge von der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen in Bayern hat eine Zusammenfassung zum Thema „Störerhaftung bei öffentlichen W-LAN-Zugängen“ erstellt. Im Juni 2017 ist die Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG) vom Bundestag beschlossen worden. Die neue Fassung ist zum 13. Oktober in Kraft getreten.

Quelle: Matthias Kluge „Störerhaftung bei öffentlich zugänglichen W-LAN-Zugängen entfällt“ (07.11.2017); online verfügbar unter: https://www.oebib.de/service/meldungen/article/2017/11/07/stoererhaftung-bei-oeffentlich-zugaenglichen-w-lan-zugaengen-entfaellt/

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Verwertungsrecht Film: Informationen zur Vorführung von Filmen

Ein Experte der Landesfachstelle für das Öffentliche Bibliothekswesen München hat die wichtigsten Informationen zum Thema „Filmvorführungen in Bibliotheken und Verwertungsrechte“ zusammengetragen.

Quelle: Mathias Kluge „Verwertungsrecht Film: Informationen zur Vorführung von Filmen (30.08.2017), online verfügbar unter: http://www.oebib.de/service/meldungen/article/2017/08/30/informationen-zur-vorfuehrung-von-filmen/

 

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Urheberrechtsreform: Änderungen für Bibliotheken

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni eine Urheberrechtsreform verabschiedet. Die Reform bringt für die Bibliotheken eine Reihe von Veränderungen. Wie bei anderen größeren Reformen auch, werden sich einige Aspekte erst in der praktischen Anwendung, der Ausgestaltung durch die Gerichte oder die künftigen Gesamtverträge mit den Verwertungsgesellschaften zeigen. Kern der Reform ist eine Neusortierung der die Wissenschaft und Forschung – und damit auch die Bibliotheken – betreffenden Regelungen im Urheberrecht. Die Änderungen werden zum 1. März 2018 wirksam. Die Rechtskommission des dbv stellt Eckdaten der neuen bibliotheksbezogenen Rechtsnormen vor.

dbv: Urheberrechtsreform – Änderungen zum 1. März 2018 (pdf, 428 KB)

Quelle: dbv „dbv-Newsletter Nr. 102 2017“ (16. August), online verfügbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/datensaetze/newsletter-national/2013-ab-maerz/dbv-newsletter-nr-102-2017-16-august.html

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Datenschutz, Copyright, Schulserver, TeacherTool & Co.

Die Bildungspunks haben im Juli eine Sammlung zum Thema Datenschutz, Copyright, Schulserver, TeacherTool & Co. erstellt. Zusammengekommen sind neben eigenen Erfahrungsberichten und Erläuterungen aus der Praxis auch eine Präsentation von Matthias Andrasch zum Thema „Potenziale und Fallstricke – Urheberrecht, OER und
freie Lizenzen“.

Quelle: Plieninger, Jürgen: „Datenschutz, Copyright, Schulserver, TeacherTool & Co.“ (01.08.2017), online verfügbar unter: https://bibfobi.wordpress.com/2017/08/01/datenschutz-copyright-schulserver-teachertool-co/

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Öffentliches WLAN wird störerhaftungsfrei

Mit Beschluss des Bundestages vom 30.06.2017 wird noch in diesem Jahr das Telemediengesetz ein weiteres Mal abgeändert. Mit der Änderung soll eine rechtssichere Abschaffung der sog. Störerhaftung erfolgen. Das hat zur Folge, dass Anbieter von öffentlichem WLAN für Rechtsverstöße von Nutzern des WLAN (bspw. Urheberrecht) nicht mehr haftbar gemacht werden können, solange sie die Verstöße nicht mitverschuldet haben. Die Speicherung von Nutzerdaten und auch Warnungen oder Beschränkungen des Datenvolumens sind dann nicht weiter erforderlich. WLAN-Verbindungen, die Bibliotheken von privaten Anbietern beziehen, sind von den Änderungen nicht betroffen.

Weitere Informationen zu der Gesetzesänderung sind bei beck-online und der dbv-Rechtskommission zu finden.

Quelle:
dbv-Newsletter Nr. 100 2017: „Grünes Licht für das WLAN“ (20. Juli)

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Monopolkommission untersucht Buchpreisbindung

Bis zum Ende des Jahres wird die Monopolkommission (MK) ein Gutachten erstellen und veröffentlichen, welches die Buchpreisbindung in Deutschland untersucht.

Anlass für die Untersuchung und das Erstellen des Gutachtens ist das Urteil zur Arzneimittelpreisbindung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.10.2016, welches die Preisbindung für Arzneimittel in Deutschland als gemeinschaftsrechtswidrig eingestuft hat.
Anhand des Gutachtens soll geklärt werden, ob die Entscheidung des EuGH auf die Buchpreisbindung zu übertragen ist. Sollte dies der Fall sein, soll ebenfalls geklärt werden, ob es zwingende kulturelle Gründe – wie der Schutz des Kulturguts Buch – gibt, die die Buchpreisbindung in Deutschland rechtfertigen.

Bei der Monopolkommission handelt es sich um ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften.
Weitere Informationen zu dem Gremium und des Aufgaben und Mitglieder sind hier nachzulesen.

Über die Untersuchung berichteten das Börsenblatt der Buchbranche am 16.05.2017 und 21.07.2017 und die Wirtschaftswoche ebenfalls am 21.07.2017.

Quelle:
Hinte, Oliver „Die Buchpreisbindung -Auslaufmodell oder Garant für den Bestand des Buchhandels“ (22.07.2017), online verfügbar unter: https://oliverhinte.wordpress.com/2017/07/22/die-buchpreisbindung-auslaufmodell-oder-garant-fuer-den-bestand-des-buchhandels/

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Urheberrechtliche Regelungen zugunsten von Blindenbibliotheken verabschiedet

Der EU-Ministerrat hat urheberrechtliche Regelungen verabschiedet, welche es Blindenbibliotheken erlauben, Texte in barrierefreie Formate zu übertragen um diese Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung zugänglich zu machen. Eine Erlaubnis durch den Verleger oder Autor muss nicht eingeholt werden. Bibliotheken dürfen Texte dürfen in Brailleschrift, Großdruck oder in ein Hörbuchformat übertragen und an die Zielgruppe weitergeben.

Quelle: „’Blindenschranke‘ gilt EU-weit: Herstellung barrierefreier Formate ohne Zustimmung des Verlages möglich“ (19.07.2017), online verfügbar unter: http://www.e-book-news.de/blindenschranke-gilt-eu-weit-herstellung-barrierefreier-formate-ohne-zustimmung-des-verlages-moeglich/