Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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Das Ende der Störerhaftung für Öffentliches WLAN

Matthias Kluge von der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen in Bayern hat eine Zusammenfassung zum Thema „Störerhaftung bei öffentlichen W-LAN-Zugängen“ erstellt. Im Juni 2017 ist die Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG) vom Bundestag beschlossen worden. Die neue Fassung ist zum 13. Oktober in Kraft getreten.

Quelle: Matthias Kluge „Störerhaftung bei öffentlich zugänglichen W-LAN-Zugängen entfällt“ (07.11.2017); online verfügbar unter: https://www.oebib.de/service/meldungen/article/2017/11/07/stoererhaftung-bei-oeffentlich-zugaenglichen-w-lan-zugaengen-entfaellt/

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Verwertungsrecht Film: Informationen zur Vorführung von Filmen

Ein Experte der Landesfachstelle für das Öffentliche Bibliothekswesen München hat die wichtigsten Informationen zum Thema „Filmvorführungen in Bibliotheken und Verwertungsrechte“ zusammengetragen.

Quelle: Mathias Kluge „Verwertungsrecht Film: Informationen zur Vorführung von Filmen (30.08.2017), online verfügbar unter: http://www.oebib.de/service/meldungen/article/2017/08/30/informationen-zur-vorfuehrung-von-filmen/

 

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Urheberrechtsreform: Änderungen für Bibliotheken

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni eine Urheberrechtsreform verabschiedet. Die Reform bringt für die Bibliotheken eine Reihe von Veränderungen. Wie bei anderen größeren Reformen auch, werden sich einige Aspekte erst in der praktischen Anwendung, der Ausgestaltung durch die Gerichte oder die künftigen Gesamtverträge mit den Verwertungsgesellschaften zeigen. Kern der Reform ist eine Neusortierung der die Wissenschaft und Forschung – und damit auch die Bibliotheken – betreffenden Regelungen im Urheberrecht. Die Änderungen werden zum 1. März 2018 wirksam. Die Rechtskommission des dbv stellt Eckdaten der neuen bibliotheksbezogenen Rechtsnormen vor.

dbv: Urheberrechtsreform – Änderungen zum 1. März 2018 (pdf, 428 KB)

Quelle: dbv „dbv-Newsletter Nr. 102 2017“ (16. August), online verfügbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/datensaetze/newsletter-national/2013-ab-maerz/dbv-newsletter-nr-102-2017-16-august.html

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Datenschutz, Copyright, Schulserver, TeacherTool & Co.

Die Bildungspunks haben im Juli eine Sammlung zum Thema Datenschutz, Copyright, Schulserver, TeacherTool & Co. erstellt. Zusammengekommen sind neben eigenen Erfahrungsberichten und Erläuterungen aus der Praxis auch eine Präsentation von Matthias Andrasch zum Thema „Potenziale und Fallstricke – Urheberrecht, OER und
freie Lizenzen“.

Quelle: Plieninger, Jürgen: „Datenschutz, Copyright, Schulserver, TeacherTool & Co.“ (01.08.2017), online verfügbar unter: https://bibfobi.wordpress.com/2017/08/01/datenschutz-copyright-schulserver-teachertool-co/

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Öffentliches WLAN wird störerhaftungsfrei

Mit Beschluss des Bundestages vom 30.06.2017 wird noch in diesem Jahr das Telemediengesetz ein weiteres Mal abgeändert. Mit der Änderung soll eine rechtssichere Abschaffung der sog. Störerhaftung erfolgen. Das hat zur Folge, dass Anbieter von öffentlichem WLAN für Rechtsverstöße von Nutzern des WLAN (bspw. Urheberrecht) nicht mehr haftbar gemacht werden können, solange sie die Verstöße nicht mitverschuldet haben. Die Speicherung von Nutzerdaten und auch Warnungen oder Beschränkungen des Datenvolumens sind dann nicht weiter erforderlich. WLAN-Verbindungen, die Bibliotheken von privaten Anbietern beziehen, sind von den Änderungen nicht betroffen.

Weitere Informationen zu der Gesetzesänderung sind bei beck-online und der dbv-Rechtskommission zu finden.

Quelle:
dbv-Newsletter Nr. 100 2017: „Grünes Licht für das WLAN“ (20. Juli)

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Monopolkommission untersucht Buchpreisbindung

Bis zum Ende des Jahres wird die Monopolkommission (MK) ein Gutachten erstellen und veröffentlichen, welches die Buchpreisbindung in Deutschland untersucht.

Anlass für die Untersuchung und das Erstellen des Gutachtens ist das Urteil zur Arzneimittelpreisbindung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.10.2016, welches die Preisbindung für Arzneimittel in Deutschland als gemeinschaftsrechtswidrig eingestuft hat.
Anhand des Gutachtens soll geklärt werden, ob die Entscheidung des EuGH auf die Buchpreisbindung zu übertragen ist. Sollte dies der Fall sein, soll ebenfalls geklärt werden, ob es zwingende kulturelle Gründe – wie der Schutz des Kulturguts Buch – gibt, die die Buchpreisbindung in Deutschland rechtfertigen.

Bei der Monopolkommission handelt es sich um ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften.
Weitere Informationen zu dem Gremium und des Aufgaben und Mitglieder sind hier nachzulesen.

Über die Untersuchung berichteten das Börsenblatt der Buchbranche am 16.05.2017 und 21.07.2017 und die Wirtschaftswoche ebenfalls am 21.07.2017.

Quelle:
Hinte, Oliver „Die Buchpreisbindung -Auslaufmodell oder Garant für den Bestand des Buchhandels“ (22.07.2017), online verfügbar unter: https://oliverhinte.wordpress.com/2017/07/22/die-buchpreisbindung-auslaufmodell-oder-garant-fuer-den-bestand-des-buchhandels/

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Urheberrechtliche Regelungen zugunsten von Blindenbibliotheken verabschiedet

Der EU-Ministerrat hat urheberrechtliche Regelungen verabschiedet, welche es Blindenbibliotheken erlauben, Texte in barrierefreie Formate zu übertragen um diese Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung zugänglich zu machen. Eine Erlaubnis durch den Verleger oder Autor muss nicht eingeholt werden. Bibliotheken dürfen Texte dürfen in Brailleschrift, Großdruck oder in ein Hörbuchformat übertragen und an die Zielgruppe weitergeben.

Quelle: „’Blindenschranke‘ gilt EU-weit: Herstellung barrierefreier Formate ohne Zustimmung des Verlages möglich“ (19.07.2017), online verfügbar unter: http://www.e-book-news.de/blindenschranke-gilt-eu-weit-herstellung-barrierefreier-formate-ohne-zustimmung-des-verlages-moeglich/

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Erster Landeskulturbericht NRW erschienen

Am 21. März 2017 stellte Kulturministerin Christina Kampmann den ersten Landeskulturbericht NRW in Düsseldorf vor. Auf 268 Seiten wird ein detaillierter Überblick über die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens geboten. Inhaltsschwerpunkte sind die kulturelle Infrastruktur des Landes, das Kulturpublikum und dessen Veränderungen durch den demografischen Wandel und die Produktionsbedingungen in Kunst und Kultur. Besonders hervorgebracht wird dadurch, dass das Interesse der Menschen in Nordrhein-Westfalen an Kultur beständig ist.

Grundlage des Berichtes sind zweijährige Recherchen und Studien, die auf der Basis des Kulturfördergesetzes durchgeführt wurden. In Zukunft erscheint der Landeskulturbericht immer zum Ende einer Legislaturperiode. Auf seiner Grundlage wird die neue Regierung einen Kulturförderplan für fünf Jahre erstellen. So dienen der Bericht und der Kulturförderplan als neue Instrumente der Landeskulturpolitik und bieten eine Planungssicherheit im Kunst- und Kulturbereich.

Der Landeskulturbericht NRW ist hier nachzulesen.
Weitere Informationen sind der Webseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) zu entnehmen.

Quelle:
Webseite des MFKJKS „Erster Landeskulturbericht für NRW vorgestellt“ (zuletzt aufgerufen am 22.03.2017), online verfügbar unter: https://www.mfkjks.nrw/pressemitteilung/ministerin-kampmann-stellt-den-ersten-landeskulturbericht-vor-ein-detaillierter

 

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Mustervorlagen zu Datenschutz auf Webseiten

Seitenstark, die Arbeitsgemeinschaft vernetzter Kinderwebseiten, bietet Informationen und Beispiele zum Thema Datenschutz speziell für Online-Angebote mit der Zielgruppe Kinder- und Jugendliche. Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar wurden kostenfreie Mustervorlagen zu Einwilligungserklärungen, Impressum und Datenschutz zur Verfügung gestellt.
Zu den Mustertexten: Wir machen Kinderseiten – Mustertexte
Weitere Informationen: Wir machen Kinderseiten – Datenschutz

Quelle:
dbv-Newsletter Nr. 87 2017:Europäischer Datenschutztag am 28. Januar: Mustertexte zum Datenschutz auf Webseiten (26.01.2017)