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vbnw: PROLibris in der Fachdatenbank

Die vom vbnw herausgegebene Zeitschrift ProLibris wurde für die Aufnahme in die Fachda-tenbank „Academic Search“ von EBSCO vorgeschlagen. Das Herausgeber-Gremium hat der Aufnahme gerne zugestimmt, da diese die Bekanntheit von ProLibris erhöhen kann. Die Da-tenbank hilft Forschern, Studenten und Informationsspezialisten dabei, neue Inhalte aus ih-ren Fachgebieten kennenzulernen, diese zu erwerben und mit Autoren in Kontakt zu kom-men. EBSCO gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Anbietern wissenschaftlicher Datenbanken weltweit und wird von 90% der akademischen Bibliotheken und in vielen Un-ternehmen und Forschungseinrichtungen genutzt.

Quelle: vbnw: Newsletter 11/12-2013

 

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dbv: Cover-Vertrag mit VG Bild Kunst erneut verlängert

Die Verwertungsgesellschaft Bild Kunst und der Deutsche Bibliotheksverband haben den Vertrag von 2007 über die Nutzung der Buchumschläge/Cover für die elektronischen Kataloge der Mitgliedsbibliotheken um ein weiteres Jahr für 2014 zu verlängert.
Weitere Informationen:  http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/kataloganreicherung-vereinbarungen-und-vertraege.html

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 15.2013 (09. Dezember)

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ISSN für Blogs

Die Konferenz der Direktoren der nationalen ISSN-Zentren hat sich darauf verständigt, dass ab sofort auch wissenschaftliche Blogs und Blogs von allgemeinem Interesse eine ISSN erhalten können. Bisher waren sie von einer ISSN-Zuteilung ausgenommen.
Anwendung finden sollen dabei die allgemeinen Kriterien für die Zuteilung einer ISSN für
fortlaufende Sammelwerke. Dies bedeutet, dass die Blogs entweder den Kriterien einer
wissenschaftlichen Publikation entsprechen oder von allgemeinem Interesse sein müssen. Für Blogs, die nicht unter die Sammelpflicht einer Nationalbibliothek fallen, kann die Zuteilung einer ISSN verweigert werden.
Quelle: dnb – Newsletter Standardisierung und Erschließung Nr. 24, Dezember 2013

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Bibliothekare, Technik und Vorurteile…Best Practice Mobi Dig

„Ich selbst bin übrigens Bibliothekar, ich habe keine Ausbildung in irgendeiner Fachrichtung der Informatik. Ich bin quasi der lebende Beweis, dass man sich in dieses Thema einarbeiten kann, wenn man etwas Geduld und Neugier mitbringt“. So oder so ähnlich stellten sich die zwei jungen Männer 59mal im letzten Jahr vor. Sie haben 4823 Kilometer absolviert um immer wieder den lebenden Beweis zu erbringen:

Das Vorurteil „Bibliothekaren liegt dieser ganze Technikkram nicht.“ stimmt nicht. Wer einen der 59 Mobi Dig Workshops in diesem Jahr erlebt hat, konnte sehen: Bibliothekare und mobile Endgeräte, das ist nicht nur eine moderne Entwicklung die Ebooks so mit sich bringen. Nein, das passt auch zusammen. Bibliothekare, wie Robin Horn und Dirk Ehlen, können mobile Endgeräte bedienen, eine allgemeine Einführung in die Bedienung dieser Geräte geben und ohne kommerzielles Interesse für den Gebrauch von E-Books beraten. Man muss sich nur trauen, die Geräte in die Hand nehmen und es einfach machen.

Was ist Mobi Dig?
MobiDig NRWFinanziert vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wurden von den Dezernaten Öffentliche Bibliotheken bei den Bezirksregierungen in NRW 6 Koffer voller mobiler Endgeräte angeschafft. Die Koffer kommen mit einem Einführungsworkshop zu der jeweiligen Bibliothek und verbleiben dann mit Selbstlernkurs 2-4 Wochen dort. Wie der Name sagt: Mobil und Digital.

Wie sahen die Workshops aus?

Mobi Dig in Hilden, Fachstelle für öffentliche Bibliotheken Düsseldorf

Mobi Dig in Hilden, Fachstelle für öffentliche Bibliotheken Düsseldorf

Dirk Ehlen oder Robin Horn fuhren, mit jeweils einem Koffer zu den Bibliotheken. Die Koffer waren nicht nur mit Geräten bestückt, sondern jeder hat eine eigene Persönlichkeit mit eigenen Accounts bei Facebook, Twitter, Evernote und ähnlichem. Pip, Ahab und ihre vier anderen Mitstreiter, wie die Koffer sich nennen, bieten den Bibliotheksmitarbeitern die Möglichkeit, alle Geräte einmal in die Hand zu nehmen und diverse Tools auszuprobieren. Ohne sie selber kaufen und eigene Daten offenbaren zu müssen. Einfach machen. Dafür hatten die Bibliotheken nicht nur den einen Vormittag  Zeit, sondern auch die 2-4 Wochen danach, so intensiv sie möchten.

Stimmt die Überzeugung, dass Bibliotheken und mobile Endgeräte zusammen passen?

Lassen wir die Bibliothekare das letzte Wort haben:

Stadtbibliothek Elsdorf   „Aber wie alles hat so ein Workshop einen Haken? Welchen? Hausaufgaben, ganz viele Hausaufgaben. Aber wir machen das gerne…“
Oder auch die Stadtbibliothek Erkrath „…Für gute drei Wochen durften wir uns einen Koffer voller modernem Schnick-Schnack ausleihen. Tablet-PCs, E-Book-Reader, Notebooks… Jedem Technik-Fan wäre da wohl das Herz vor Freude aus der Brust gehüpft. Und auch wir – die wir teilweise anfangs noch ein bisschen skeptisch und voller Berührungsängste waren – sind dabei voll auf unsere Kosten gekommen!…“
Weitere Kommentare gerne hier!

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dbv: Lesen macht stark – Verfahrensvereinfachung angekündigt

Mit Rundschreiben vom 13. Dezember 2013 kündigt der dbv Vereinfachungen beim Antragsverfahren für das Förderprogramm „Lesen macht stark“ an:

  • Einführung einer Verwaltungspauschale für die lokalen Bündnisse in Höhe von 5 % der lokalen Fördersumme
  • Vereinfachung von Antragsformular und Weiterleitungsvertrag
  • Vereinfachung der Verwendungsnachweisprüfung für den dbv
  • Teilweise Lockerung der restriktiven Förderregelungen

Das Projektteam des dbv steht gerne für Rückfragen zur Verfügung:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/projekte/lesen-macht-stark-lesen-und-digitale-medien.html

Quelle: Brief Dr. Simon-Ritz v. 13.12.13

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Update bei den Creative Commons

Das Lizenzmodell Creative Commons liegt jetzt in der Version 4.0 vor. Während sich am grundlegenden Aufbau des Lizenzbaukastens nichts ändert, gibt es einige Neuerungen im Detail:

  • Die neue Version lizenziert Datenbankrechte mit
  • Data Mining ist ausdrücklich keine Bearbeitung
  • Verwandte Schutzrechte allgemein umfasst
  • Neue Heilungsfrist bei Lizenzverstößen
  • Share Alike: Letzte vergebene Lizenz zählt
  • Namensnennung auch auf verlinkter Seite möglich
  • „Nicht kommerziell” bleibt unverändert
  • Keine Garantie für Rechtevergabe
  • Kein automatisches Update auf Version 4
  • Persönlichkeitsrechte nicht umfasst

http://irights.info/creative-commons-in-version-4-0-verfugbar-was-sich-andert-und-was-nicht

Quelle: mekonet NRW – Newsletter – November / Dezember 201

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Positive Kritik: „Plussing“ Diskussion und Kritik im Ideenfindungsprozess

Das Menschen kreativer werden wenn sie mitreden dürfen, ist bekannt. Dass die Entscheidungen in einem Betrieb besser werden wenn es vorher Kritik gab, eher nicht.  Ein interessanten Ansatz stellt das Harvard Business Manager Magazin vor: Plussing.

Kritik und Diskussion ist erwünscht. Um die positiven Effekte in den Mittelpunkt zu stellen, gibt es eine simple Regel: jeder Kommentar zur Arbeit eines Kollegen muss immer auch ein „Plus“ enthalten muss – einen Vorschlag, wie die Arbeit verbessert werden könnte oder wie man auf ihr aufbauen könnte.

http://www.harvardbusinessmanager.de/meinungen/artikel/positive-kritik-foerdert-die-inspiration-a-922424.html

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Treffpunkt Bibliothek – Themendienst 13

 

Der Themendienst 13 lenkt das Augenmerk auf Menschen, für die die Welt der Wörter rätselhaft ist. Denn das Angebot öffentliche Bibliotheken richtet sich nicht nur an Menschen, die bereits lesen können. Auch im Bereich Grundbildung und Alphabetisierung bieten sie viele Medien und Aktionen an, um Menschen an das Lesen und Schreiben heranzuführen…

Die Themendienste sind hier kostenlos online abrufbar: http://www.treffpunkt-bibliothek.de/presse/themendienst

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Contentvergleich der E-Book-Shops

Am 29.November haben wir bereits ein Contentvergleich der Shops für Tablets von dem c´t Magazin vorgestellt. Nun hat das c´t Magazin ein Vergleich der E-Book-Shops durchgeführt.

In insgesamt 10 Shops wurde nach 330 deutschsprachigen, englischen, älteren und aktuellen Werke gesucht. Weitere Kriterien waren Verfügbarkeit, Preis und Kopierschutzmechanismen. Insgesamt gibt es zwei verschiedene Verkaufskanäle: Zum einen gibt es den Amazonshop mit dem AZW-Format für die Kindle-Reader und es gibt die restlichen Shops für alle anderen Reader, die auf Epub und Adobe DRM setzen. Wichtigste Aussage: das Angebot zwischen dem AZW-Format und Epub/Adobe DRM hat sich weitgehend angeglichen und decken jeweils ca. 89% des Warenkorbs ab.

Quelle: http://www.heise.de/ct/artikel/c-t-Labs-E-Book-Shops-im-Vergleich-2057903.html