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Bildungspartner NRW: Medienkompetenzrahmen für Schulen verpflichtend

Der „Medienkompetenzrahmen NRW“ ist vom Ministerium für Schule und Weiterbildung als verbindliche Grundlage für die Überarbeitung der Lehrpläne sowie die Entwicklung von Medienkonzepten aller Schulen in NRW kommuniziert worden.
Das Ministerium schließt somit an eine Entscheidung der Kultusministerkonferenz über die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ an, welcher zufolge alle Länder einen gemeinsamen Kompetenzrahmen für den Umgang mit Medien anwenden. Ziel der Maßnahme ist es, Schülerinnen und Schülern Schlüsselkompetenzen zu vermitteln, welche im Zuge des digitalen Wandels für einen selbstbestimmten Umgang mit (digitalen) Medien notwendig sind.

Bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 sind Schulen in NRW dazu verpflichtet, Konzepte zu erarbeiten, welche es allen von der Einschulung oder dem Eintritt in die Sekundarstufe betroffenen Schülerinnen und Schülern des Schuljahrs 2018/2019 ermöglicht, die im Medienkompetenzrahmen aufgeführten Kompetenzen zu erwerben.

Außerschulische Partner wie Bibliotheken können im Zuge ihres kommunalen Auftrages der Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz bei der Erstellung der Konzepte unterstützen und sich langfristig als Partner von Schulen etablieren.

Die Bekanntmachung zum Medienkompetenzrahmen können Sie hier einsehen.

Quelle:
Newsletter bildungspartner-info 05/18- „Medienkompetenzrahmen NRW: Bildungspartnerschaften zur Förderung der Medienkompetenz“

 

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