Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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Aktueller Stand des Marrakesh-Abkommens zum Urheberrecht für sehbehinderte Menschen

In 2006 haben 161 Länder die Konventionen für Rechte von Personen mit Behinderungen (CRPD) unterzeichnet. In 2013 wurde das Marrakesh-Abkommen als Teil eines internationalen Urheberrechts-Abkommens beschlossen. Das Abkommen wird von der World Intellectual Property Organization (WIPO) verwaltet. Ziel war es verbindliche Urheberrechtsausnahmen für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Menschen zu schaffen. Mitgliedsstaaten haben bis zum 11. Oktober 2018 Zeit um nationales Recht dahingehend anzupassen, denn dann werden die Regelungen des Abkommens rechtskräftig.

Die IFLA (International Federation of Library Associations and Institutions) hat jetzt einen aktuellen Stand (14.06.2018) über die jew. nationalen Bemühungen gegeben. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz liegt ein Referentenentwurf vor (hier). Die IFLA hat außerdem die vorliegenden Gesetzesentwürfe bewertet. Der aktuelle deutsche Entwurf schneidet dabei schlecht ab.

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Den vollständigen IFLA-Bericht finden Sie unter: https://www.ifla.org/files/assets/clm/update_marrakesh_eu_june_2018.pdf

Quelle: IFLA Homepage „On Track or Off the Rails? IFLA publishes an update current status of transposition of the Marrakesh Directive in Europe“ (14.06.2018), online verfügbar unter: https://www.ifla.org/node/58730

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Hakenkreuze in Videospielen

Zukünftig können Hakenkreuzdarstellungen in Videospielen erlaubt werden.

Nach einer veränderten Rechtsauffassung, kann die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) sich dabei auf die Sozialadäquanzklausel des §86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches berufen.

Dazu Elisabeth Secker (Geschäftsführerin der USK):

„Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen“.

Weitere Informationen zum stark diskutierten Thema unter:

Quelle: Daniel Herbig: „USK kann Hakenkreuze in Videospielen zulassen“ (09.08.2018), online verfügbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/USK-kann-Hakenkreuze-in-Videospielen-zulassen-4132430.html?hg=1&hgi=24&hgf=false

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Urteil des Bundesgerichtshofs zu Störerhaftung für öffentliches WLAN

Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen eines Prozesses ein Urteil gefällt, welches die Ende 2017 abgeschaffte Störerhaftung bestätigt. Die Störerhaftung sah unter anderem vor, dass Betreiber von öffentlichem WLAN für das rechtswidrige Verhalten ihrer Nutzer- bspw. das Herunterladen illegaler Dateien- haftbar gemacht werden können.
Das oben erwähnte Urteil unterstützt die Betreiber insofern, dass sie im Zuge solcher Vorfälle nicht mehr wegen Unterlassung oder Schadensersatz belangt werden können. Liegt ein konkreter Rechtsbruch vor, kommt jedoch ggf. ein Sperranspruch des Rechtsinhabers in Betracht. In diesem Fall muss der Betreiber dafür Sorge tragen, dass problematische Inhalte gesperrt werden.

Weitere Informationen zum Urteil können der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs sowie einem WDR-Beitrag zu dem Thema entnommen werden.

Quelle:
Urheberrecht in Öffentlichen Bibliotheken: „BGH: Sperr- statt Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN“ (01.08.2018), onlien verfügbar unter: https://oliverhinte.wordpress.com/2018/07/28/bgh-entscheidung-zur-stoererhaftung-bei-offenen-wlans-in-deutschland-2/

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EU-Parlament verschiebt Urheberrechtsreform

Das EU-Parlament hat mehrheitlich einen Vorschlag des Rechtsausschusses zur Aufnahme von Verhandlungen zur Urheberrechtsreform für das digitale Zeitalter abgelehnt. Das Votum ermöglicht es den Abgeordneten neue Änderungsanträge zu erarbeiten, bis die Reform im September erneut im Parlament besprochen wird.
Die Reform umfasst unter anderem ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht sowie Regulierungen für eine Verlegerbeteiligung an Ausschüttungen und den Schutz nutzergenerierter Inhalte auf Online-Plattformen.
Die offizielle Pressemitteilung des Parlaments können Sie hier einsehen.

Quelle:
Urheberrecht in Bibliotheken- „EU-Parlament stimmt gegen JURI-Kompromiss zur Urheberrechts-Richtlinie“ (11.07.2018), online verfügbar unter: https://oliverhinte.wordpress.com/2018/07/05/eu-urheberrechtsreform-verschoben/

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Neue Handreichung zum Kopieren von Büchern und Musiknoten

Die DBV-Rechtskommission hat eine neue Handreichung zu Kopien (analog und digital) von Büchern und Musiknoten veröffentlicht. Die Handreichung wurde aufgrund des neuen Urheberrechts vom 01. März 2018 erstellt.

Auf einer Seite wurde kurz und knapp zusammengefasst:
1. Schutzfrist für Werke
2. Kopien geschützter Werke für die eigene nicht kommerzielle wissenschaftliche Forschung
3. Kopien geschützter Werke für die Nutzung im Unterricht
4. Kopien geschützter Notenausgaben für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

Quelle: Newsletter der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen Tübingen: Newsletter Öffentliche Bibliotheken 4/2018

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DSGVO: Hilfestellungen für Bibliotheken

In der letzten Woche fand das Webinar der IFLA zum Thema Datenschutzgrundverordnung statt. Darüber hinaus haben einzelne Verbände und Institutionen zur neuen Datenschutzverordnung Informationsseiten und andere Hilfsmittel ausgearbeitet:

DBV: Handreichung für Bibliotheken

Büchereiverband Österreich: Informationsseite mit Hilfsmitteln und Schritt-für-Schritt Anleitung

Borromäusverein: Bücherei-Praxishandbuch aktualisiertes Kapitel zu Rechtsfragen

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit für die eigene Datenschutzerklärung folgende Generatoren zu nutzen:

1. www.Datenschutz-Generator.de
Der Generator von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke liefert Ihnen einen leicht verständlichen Text, der auch auf Besonderheiten von WordPress eingeht. Bibliotheken müssen allerdings eine Lizenz (Kosten etwa 100 €) erwerben.

2. https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.d…
Dabei handelt es sich um einen Generator der Deutschen Gesellschat für Datenschutz e.V. Die Erklärung ist sehr allgemein und die generierte Erklärung deutlich länger und komplizierter, als die Erklärung von Herrn Schwenke – dafür allerdings auch kostenlos nutzbar.

Für alle Bibliotheken gilt allerdings als erster Ansprechpartner der Datenschutzbeauftragte der eigenen Stadt. Dies stellt keine Rechtsauskunft dar, sondern ist nur eine Sammlung von Hilfestellungen.

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Gesamtvertragsverhandlungen zum Versand von Kopien

Die DBV-Rechtskommission hat über die aktuelle Entwicklung der Verhandlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Gesamtvertrag „Kopiendirektversand“ informiert.
Die Verhandlungen waren nicht erfolgreich, weshalb die VG Wort einen Tarif für alle Bibliotheken erarbeitet hat, welche den Kopiendirektversand außerhalb von Subito e.V. oder ähnlichen Diensten anbieten.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite der VG Wort .

Der Gesamtvertrag zum „Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr“ (Versand von Kopien im Rahmen der Fernleihe) ist von den Verhandlungen kaum betroffen. Bestellerinnen und Besteller erhalten ihre via Fernleihe bestellten Dokumente weiterhin ausgedruckt an der Ausleihtheke. Der erlaubte Umfang bleibt – nach § 60e Abs. 5 UrhG – bei bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werks. Zeitungsartikel sowie Artikel aus nicht-wissenschaftlichen Zeitschriften dürfen seit dem 01. 03.2018 nicht mehr übermittelt werden. Aktuell laufen zu dem sinngemäß noch geltenden Vertrag Verhandlungen über einen Anschlussvertrag.
Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Meldung des DBV entnehmen.

Quelle:
DBV-Rechtskommission- „Die dbv-Rechtskommission informiert“ (09.04.2018),
online verfügbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/recht/rechtsinformationen.html

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dbv: Datenschutz-Grundverordnung – Handreichung für Bibliotheken

Am 25. Mai wird die allgemeine Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) in Kraft treten. Die dbv-Rechtskommission hat eine Handreichung für Bibliotheken erarbeitet.

In den Dokument „Datenschutz ab Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung – Handreichung für Bibliotheken“ werden speziell für Bibliotheken kurz und knapp die Neuerungen durch die Datenschutz-Grundverordnung dargestellt.

Brehm, E.; Knaf, K.; Talke, A.: Datenschutz ab Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung – Handreichung für Bibliotheken (PDF, 0,33 MB)CC BY 3.0 DE

 

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EU-Urheberrechtsreform: Mehr als 80 Organisationen unterzeichnen Offenen Brief

Aufgrund der bedenklichen Entwicklungen bei der Reform des EU-Urheberrechts haben mehr als 80 Organisationen, darunter der dbv,  unter der Federführung von „Copyright for Creativity“ den Ministern im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ und anderen relevanten EU-Akteuren einen Offenen Brief zukommen lassen. In dem Schreiben verweist die Koalition auf bisherige Analysen und Schreiben zum Thema und fordert die Rücknahme von Vorschlägen, die den Zugang zu Forschung einschränken würden sowie die Verbesserung der Vorschläge hinsichtlich Text und Datamining, Urheberrecht im Rahmen von Lehrtätigkeiten, Erhaltung des Kulturerbes und Zugang zu Werken für nicht-kommerzielle Zwecke.

OPEN LETTER IN LIGHT OF THE COMPETITIVENESS COUNCIL ON 30 NOVEMBER 2017 (PDF; 0,4 MB)

Quelle: dbv: „dbv-Newsletter Nr. 110“ (07.12.2017), online verfügbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/datensaetze/newsletter-national/2013-ab-maerz/dbv-newsletter-nr-110-2017-07-dezember.html

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Richtlinie zur Nutzung von sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Stefan Brink, hat eine Richtlinie zur Nutzung von sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen herausgegeben. Die Richtlinie thematisiert u.a.  die Notwendigkeit eines Nutzungskonzepts, die Grenzen der Nutzung und die Betreuung eines Social Media-Auftritts.

Quelle: LfDI – „Neue Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen“ (02.11.2017), online verfügbar unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/2017.11.02._Richtlinie-zur-Nutzung-sozialer-Netzwerke-durch-%C3%B6ff.-Stellen.pdf