Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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Datenschutz, Copyright, Schulserver, TeacherTool & Co.

Die Bildungspunks haben im Juli eine Sammlung zum Thema Datenschutz, Copyright, Schulserver, TeacherTool & Co. erstellt. Zusammengekommen sind neben eigenen Erfahrungsberichten und Erläuterungen aus der Praxis auch eine Präsentation von Matthias Andrasch zum Thema „Potenziale und Fallstricke – Urheberrecht, OER und
freie Lizenzen“.

Quelle: Plieninger, Jürgen: „Datenschutz, Copyright, Schulserver, TeacherTool & Co.“ (01.08.2017), online verfügbar unter: https://bibfobi.wordpress.com/2017/08/01/datenschutz-copyright-schulserver-teachertool-co/

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Öffentliches WLAN wird störerhaftungsfrei

Mit Beschluss des Bundestages vom 30.06.2017 wird noch in diesem Jahr das Telemediengesetz ein weiteres Mal abgeändert. Mit der Änderung soll eine rechtssichere Abschaffung der sog. Störerhaftung erfolgen. Das hat zur Folge, dass Anbieter von öffentlichem WLAN für Rechtsverstöße von Nutzern des WLAN (bspw. Urheberrecht) nicht mehr haftbar gemacht werden können, solange sie die Verstöße nicht mitverschuldet haben. Die Speicherung von Nutzerdaten und auch Warnungen oder Beschränkungen des Datenvolumens sind dann nicht weiter erforderlich. WLAN-Verbindungen, die Bibliotheken von privaten Anbietern beziehen, sind von den Änderungen nicht betroffen.

Weitere Informationen zu der Gesetzesänderung sind bei beck-online und der dbv-Rechtskommission zu finden.

Quelle:
dbv-Newsletter Nr. 100 2017: „Grünes Licht für das WLAN“ (20. Juli)

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Monopolkommission untersucht Buchpreisbindung

Bis zum Ende des Jahres wird die Monopolkommission (MK) ein Gutachten erstellen und veröffentlichen, welches die Buchpreisbindung in Deutschland untersucht.

Anlass für die Untersuchung und das Erstellen des Gutachtens ist das Urteil zur Arzneimittelpreisbindung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.10.2016, welches die Preisbindung für Arzneimittel in Deutschland als gemeinschaftsrechtswidrig eingestuft hat.
Anhand des Gutachtens soll geklärt werden, ob die Entscheidung des EuGH auf die Buchpreisbindung zu übertragen ist. Sollte dies der Fall sein, soll ebenfalls geklärt werden, ob es zwingende kulturelle Gründe – wie der Schutz des Kulturguts Buch – gibt, die die Buchpreisbindung in Deutschland rechtfertigen.

Bei der Monopolkommission handelt es sich um ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften.
Weitere Informationen zu dem Gremium und des Aufgaben und Mitglieder sind hier nachzulesen.

Über die Untersuchung berichteten das Börsenblatt der Buchbranche am 16.05.2017 und 21.07.2017 und die Wirtschaftswoche ebenfalls am 21.07.2017.

Quelle:
Hinte, Oliver „Die Buchpreisbindung -Auslaufmodell oder Garant für den Bestand des Buchhandels“ (22.07.2017), online verfügbar unter: https://oliverhinte.wordpress.com/2017/07/22/die-buchpreisbindung-auslaufmodell-oder-garant-fuer-den-bestand-des-buchhandels/

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Urheberrechtliche Regelungen zugunsten von Blindenbibliotheken verabschiedet

Der EU-Ministerrat hat urheberrechtliche Regelungen verabschiedet, welche es Blindenbibliotheken erlauben, Texte in barrierefreie Formate zu übertragen um diese Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung zugänglich zu machen. Eine Erlaubnis durch den Verleger oder Autor muss nicht eingeholt werden. Bibliotheken dürfen Texte dürfen in Brailleschrift, Großdruck oder in ein Hörbuchformat übertragen und an die Zielgruppe weitergeben.

Quelle: „’Blindenschranke‘ gilt EU-weit: Herstellung barrierefreier Formate ohne Zustimmung des Verlages möglich“ (19.07.2017), online verfügbar unter: http://www.e-book-news.de/blindenschranke-gilt-eu-weit-herstellung-barrierefreier-formate-ohne-zustimmung-des-verlages-moeglich/

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Erster Landeskulturbericht NRW erschienen

Am 21. März 2017 stellte Kulturministerin Christina Kampmann den ersten Landeskulturbericht NRW in Düsseldorf vor. Auf 268 Seiten wird ein detaillierter Überblick über die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens geboten. Inhaltsschwerpunkte sind die kulturelle Infrastruktur des Landes, das Kulturpublikum und dessen Veränderungen durch den demografischen Wandel und die Produktionsbedingungen in Kunst und Kultur. Besonders hervorgebracht wird dadurch, dass das Interesse der Menschen in Nordrhein-Westfalen an Kultur beständig ist.

Grundlage des Berichtes sind zweijährige Recherchen und Studien, die auf der Basis des Kulturfördergesetzes durchgeführt wurden. In Zukunft erscheint der Landeskulturbericht immer zum Ende einer Legislaturperiode. Auf seiner Grundlage wird die neue Regierung einen Kulturförderplan für fünf Jahre erstellen. So dienen der Bericht und der Kulturförderplan als neue Instrumente der Landeskulturpolitik und bieten eine Planungssicherheit im Kunst- und Kulturbereich.

Der Landeskulturbericht NRW ist hier nachzulesen.
Weitere Informationen sind der Webseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) zu entnehmen.

Quelle:
Webseite des MFKJKS „Erster Landeskulturbericht für NRW vorgestellt“ (zuletzt aufgerufen am 22.03.2017), online verfügbar unter: https://www.mfkjks.nrw/pressemitteilung/ministerin-kampmann-stellt-den-ersten-landeskulturbericht-vor-ein-detaillierter

 

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Mustervorlagen zu Datenschutz auf Webseiten

Seitenstark, die Arbeitsgemeinschaft vernetzter Kinderwebseiten, bietet Informationen und Beispiele zum Thema Datenschutz speziell für Online-Angebote mit der Zielgruppe Kinder- und Jugendliche. Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar wurden kostenfreie Mustervorlagen zu Einwilligungserklärungen, Impressum und Datenschutz zur Verfügung gestellt.
Zu den Mustertexten: Wir machen Kinderseiten – Mustertexte
Weitere Informationen: Wir machen Kinderseiten – Datenschutz

Quelle:
dbv-Newsletter Nr. 87 2017:Europäischer Datenschutztag am 28. Januar: Mustertexte zum Datenschutz auf Webseiten (26.01.2017)

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Whitepaper: FAQ zur Impressumspflicht, Datenschutzerklärung und Disclaimern bei Facebook

Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke hat für die Internetseite allfacebook.de ein FAQ über die Impressumspflicht, die Datenschutzerklärung und über Disclaimer bei Facebook in Form eines Whitepapers erarbeitet. Es dient der Übersicht aller relevanten Fragestellungen zu den vorgenannten Themen und bietet verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Da sich die Rechtslage in diesem Bereich immer weiterentwickelt, ist bei der Anwendung des Whitepapers darauf zu achten, dass es keinen Anspruch auf Rechtssicherheit gibt.

Zum Whitepaper als pdf-Dokument

Quelle:
Schwenke, Thomas: „Whitepaper. Impressumspflicht, Datenschutzerklärung und Disclaimer bei Facebook bei Allfacebook.de“ (24.01.2017), online verfügbar unter: http://rechtsanwalt-schwenke.de/allfacebook-whitepaper-impressumspflicht-datenschutzerklaerung-disclaimer-facebook/

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Kulturförderplan 2016-2018 verabschiedet

Am 16.12.2016 hat der Landtag NRW den ersten Kuturförderplan (KFP) für die Periode 2016-2018 verabschiedet. Der KFP ist Teil des Kulturfördergesetzes NRW (KFG). Inhalt sind die Ziele der Kulturförderung in NRW, deren Entwicklungsperspektiven und die Schwerpunkte für 2016-2018 individuelle Künstlerinnen- und Künstlerförderung, Kulturelle Bildung und Digitalisierung und Kultur. Aufgeteilt in elf Handlungsfelder ergänzt und konkretisiert der Kulturförderplan die einzelnen Paragraphen des Kulturfördergesetzes.
Weitere Inforamtionen sind auf der Homepage des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) zu finden.

Zum Kulturförderplan

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Broschüre zu Urheber- und Persönlichkeitsrechten im Internet

Die Broschüre „Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt!“ wurde von klicksafe und iRights.info erstellt, um Internet-Nutzer mit den wichtigsten Informationen über Urheber- und Persönlichkeitsrechte und den damit verbundenen Haftungsrisiken zu informieren.

http://www.klicksafe.de/service/materialien/broschueren-ratgeber/nicht-alles-was-geht-ist-auch-erlaubt-urheber-und-persoenlichkeitsrechte-im-internet/